Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Bayern - Grundsteuerermäßigung landwirtschaftliche Gebäude

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Bayern - Grundsteuerermäßigung landwirtschaftliche Gebäude

    Hallo Zusammen,

    wie viele sitze ich aktuell an der Grundsteuererklärung und bekomme unseren Fall nicht so in Mein Elster übertragen, wie ich es möchte.

    Unser Grundstück teilt sich auf in landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit Umgriff und das private Wohnhaus mit Umgriff.
    Es gibt somit 2 Erklärungen - eine für die landwirtschaftliche Fläche und eine mit Anlage Grundstück das Wohnhaus betreffend.

    Nachdem der Landwirt das Wohnhaus bewohnt möchte ich zum einen für die Wohnfläche Grundsteuerermäßigung nach Nr. 01 beantragen.
    Zusätzlich sind alle Gebäude auch die Scheune und die Nebengebäude des Grundstücks vom Denkmalschutz (Ensembleschutz) betroffen, weshalb ich für die Fläche der landwirtschaftlichen Gebäude Grundsteuerermäßigung nach Nr. 02 beantragen möchte.

    Hierzu habe ich nun 2 Fragen:
    1. Muss ich die Grundsteuermäßigung für den Wohnteil des Landwirts über die Erklärung des bebauten Grundstücks beantragen oder über die Landwirtschaft?

    2. Ich habe nun das Problem, dass ich es nicht schaffe zu der Erklärung des landwirtschaftlichen Betriebs die Anlage Grundsteuerermäßigung hinzuzufügen.
    Wenn ich im Hauptformular den Haken für Grundsteuerbefreiung/ -ermäßigung setze, habe ich nur die Möglichkeit Befreiungen zu beantragen. Die Ermäßigung bekomme ich nur rein, wenn ich eine Anlage Grundstück ergänze. Dann meckert das System aber, dass das für landwirtschaftliche Betriebe nicht zulässig ist.
    Hat jemand eine Idee oder bereits Erfahrung gesammelt, wie hier vorzugehen ist? Notfalls arbeite ich mit den Bemerkungsfeldern.

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

    Grüße,
    Nicole





    #2
    1. Muss ich die Grundsteuermäßigung für den Wohnteil des Landwirts über die Erklärung des bebauten Grundstücks beantragen
    Ja, wo sonst ? Für diese wirtschaftliche Einheit willst du doch die Ermäßigung.

    Die landwirtschaftlichen Nebengebäude selbst werden doch bei der Erfassung als Hofstelle im Normalfall gar nicht bewertet,

    nur die Flächen, auf denen die Gebäude stehen. Was willst du da mit Denkmalschutz ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort! Dann ist für mich alles soweit klar.
      Stimmt schon, ich muss die Größe der landwirtschaftlichen Gebäude ja gar nicht angeben.

      Kommentar

      Lädt...
      X