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Privatverkäufe über Ebay & Co.

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    Privatverkäufe über Ebay & Co.

    Hallo zusammen,

    ab 01.01.2023 gilt das neue Gesetz, indem die Plattformen wie Ebay, Kleinanzeigen und & Co. alle User melden, die mehr als 30 Artikel verkaufen oder mehr als 2000 € Umsatz machen. Ich bin Privatverkäufer und habe meinen Keller usw. entrümpelt und alles bei Ebay, Facebook, Kleinanzeigen eingestellt. Nun habe ich im Januar schon fast 20 Artikel verkauft, so dass ich damit rechnen muss, dass ich dem Finanzamt gemeldet werde. Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, muss ich das dann wohl dem Finanzamt angeben. Meine Frage ist nun. Wo trage ich das in der Elster-Steuererklärung ein? Ich bin noch nicht über 2000 € aber ich weiß ja nicht, wie das bis Ende des Jahres aussehen wird.

    Würde mich über Eure Infos freuen.

    LG
    Nadira


    #2
    Ich habe mal ein wenig gegoogelt: Danach musst du nicht unbedingt Privatverkäufe nachträglich versteueren. Notfalls muss man aber dem Finanzamt glaubhaft machen, dass hier keine gewerbliche Täigkeit vorliegt. Vielleicht mal Fotos vom Keller und den dortigen "Schätzen" machen bzw. eine Liste der Artikel erstellen, um es transparent zu machn. Wenn es wirklich nur eigener nicht mehr benötigter Hausrat ist, müsste es ja eine temporäre Aktion sein, die irgendwann ausläuft.
    Wie man, wenn es so sein soll, gewerbliche Verkaufserlöse am besten in Mein Elster einträgt, müsste ich ggf. erst selbst recherchieren.
    Gruß be.assmann

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      #3
      Hallo,

      ich habe genau aufgeschrieben was ich wann und wo verkauft habe. Ich muss nun noch rausfinden, wo ich das eintragen muss. In der Anlage SO scheint es nicht so recht reinzupassen. Oder weiß jemand wo?

      Ehrlich bin ich immer bei der Steuererklärung. Was soll es bringen wenn nicht.....

      Ich danke für die Auskunft.

      LG

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        #4
        Eintragen musst du das nirgends, warum auch. Erst auf Nachfrage des Finanzamtes musst eine plausible Erklärung geben können und ggf. die Nachweise vorlegen. Aber nur nach Aufforderung.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Sei bitte ehrlich, auch wenn es manchmal schwerfällt.
          Ehrlich bin ich immer bei der Steuererklärung. Was soll es bringen wenn nicht.....
          Sorry, das war "nur" meine Signatur, die nicht auf einzelne Benutzer/innen gemünzt war und ist. Soeben habe ich meine Signatur geändert.
          Das wirkt sich (leider) rückwirkend so aus, als hätte ich diese Signatur in allen meinen Beiträgen nie verwendet. Grund: Forensoftware, auf die wir Nutzer kaum Einfluss haben.
          Gruß be.assmann

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            #6
            Hallo,

            ab 01.01.2023 gilt das neue Gesetz, indem die Plattformen wie Ebay, Kleinanzeigen und & Co. alle User melden, die mehr als 30 Artikel verkaufen oder mehr als 2000 € Umsatz machen.
            Und wo ist der Unterschied zu vorher? Da musste man steuerpflichtige(!) Erträge auch selber erklären, etwa in der Anlage SO, oder in der Anlage G nebst EÜR.

            Solche Verkäufe wie du sie tätigst können/müssen aber ziemlich sicher nicht eingetragen werden. Und zwar weil es praktisch sogar ein gesetzliches Verbot dazu gibt (§23 Abs.1 Nr. 2 Satz 2 EStG).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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