Grundsteuer 2-Familienhaus

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  • onne01
    Neuer Benutzer
    • 22.01.2023
    • 2

    #1

    Grundsteuer 2-Familienhaus

    Hallo in die Runde,

    ich besitze ein Reihenhaus mit 2 Wohnungen, auf insgesamt 3 Grundstücken die Grundstücke gehören nur mir.
    Ich bekomme derzeit für jede Wohnung einen separaten Grundbesitzabgabenbescheid mit eigenem Aktenzeichen.
    zu dem Haus gehört mir noch ein 1/12 Miteigentumsanteil an einem 114 qm großen Flurstück Garagenhof.

    Bin gerade ratlos, wie ich das Objekt korrekt eingeben muss,

    Überlegung A: mit einem Aktenzeichen dann als 2 Familienhaus, beide Wohnungsgrößen erfassen, bei meinen Grundstücken: GW1 Punkt 11 Zähler 1 , Nenner 1, Grundstück Garagenhof: Zähler 1 , Nenner 12


    Überlegung B: mit beiden Aktenzeichen, dann 2 Formulare erstellen und 2 Eigentumswohnungen erfassen. Meine Grundstücke dann bei jeder Wohnung nur zur Hälfte erfassen, Anteil Garagenhof nur einer Wohnung zuordnen

    Danke für eure Hilfe!
    Onne01


  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Das ist sicher Wohnungseigentum, da sind 2 Erklärungen erforderlich. Zu welcher der Anteil am Garagenhof zuzuordnen ist,

    da bin ich überfragt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • onne01
      Neuer Benutzer
      • 22.01.2023
      • 2

      #3
      Ok, ich werde dann den Anteil Garagenhof einer Wohnung zuordnen!
      Liege ich dann richtig, da beide Wohnungen gleich groß sind, wenn ich beiden Wohnungen die übrigen Grundstücke dann jeweils zur Hälfte, also Zähler: 1 und Nenner: 2 zuordne?

      Freundliche Grüße
      Onne01

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Die jeweiligen Miteigentumsanteile müssen aus den Notarverträgen bzw. den Grundbucheinträgen ablesbar sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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