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Grundsteuer- 1 Aktenzeichen - aber 2 Flurstücke (Wohnbaufläche und Fahrweg) angeben

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    Grundsteuer- 1 Aktenzeichen - aber 2 Flurstücke (Wohnbaufläche und Fahrweg) angeben

    Hallo,

    in meinem Info-Schreiben zur Grundsteuer ist unter dem angegebenen Aktenzeichen mein Wohngrundstück mit Angaben zu Flur und Flurstück aufgeführt. Es steht auch im Schreiben, dass der Grundbesitz aus mehreren Flurstücken bestehen kann, die aus technischen Gründen im Schreiben nicht vollständig aufgeführt sind.

    Nun habe ich tatsächlich Anteil an einem weiteren Grundstück mit eigener Flurstücknummer. Es handelt sich um die einzige Zuwegung bzw. Auffahrt zu meinem Wohngrundstück und dem Nachbargrundstück. Ich gehe davon aus, dass ich dieses Wegegrundstück in der Erklärung zur Grundsteuer ebenfalls angeben muss. Also habe ich im Hauptvordruck unter Punkt 3. nun 2 Flurstücke eingetragen. Jetzt scheitere ich aber an den Angaben in Punkt 4, Eigentümer. Das Wohngrundstück gehört mir allein, das Wegestück jedoch nur zur Hälfte mir und 2 weiteren Eigentümern zu je 1/4. Ich kann aber entweder nur Alleineigentümer (für das Wohngrundstück) oder Grundstücksgemeinschaft (für das Wegegrundstück) anklicken. Was wäre hier die Lösung?

    In der GeoDatenbank ist das Wegegrundstück als Wohnbaufläche mit dem gleichen Bodenrichtwert wie das Wohngrundstück eingetragen. Da aber zu diesem Weg ein Wege-und Leitungsrecht eingetragen ist, kann es ja gar nicht bebaut werden. Wie lässt sich dies in der Grundsteuerklärung richtig abbilden?

    Gruß aus MV
    Claudia

    #2
    Du bist Alleineigentümer deiner wirtschaftlichen Einheit, der Weg wird dir ja nur zur Hälfte zugerechnet.

    Das Leitungsrecht spielt bei der Grundsteuer keine Rolle, das musst du schlucken. So groß wird die Wegefläche ja nicht sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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