Guten Tag,
ich lebe in Nordrhein-Westfalen und bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Zu meinem Miteigentum gehören zwei Garagen mit jeweils eigenem Grundbuchblatt und Aktenzeichen angelegt sind.
Gemäß den FAQ der Finanzverwaltung NRW habe ich drei Feststellungserklärungen vorbereitet. Eine für die Eigentumswohnung und jeweils eine für die beiden Garagen.
Was sich mir nicht erschließt ist, wie in der Feststellungsrrklärung der Wohnung die Angabe zu der Anzahl der Garagen und der Miteigentumsanteile der Garagen erfolgen soll.
1. Angabe von 2 Garagen + Angabe der Miteigentumsanteils der Garagen
2. Angabe von 2 Garagen (separate Angabe der Miteigentumsanteile)
3. Angabe von 0 Garagen (separate Angabe der Garagen und der Miteigentumsanteile)
Die Finanzverwaltung NRW hat auf meine Anfrage dazu bisher nicht geantwortet, daher suche ich Rat in diesem Forum.
Referenz zum FAQ der Finanzverwaltung NRW
In den Fragen & Antworten zur Grundsteuerreform der Finanzverwaltung NRW (FAQ) steht dazu (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...ndsteuerreform, Zugriff am 15.01.2023): "In der Feststellungserklärung geben Sie die Gesamtzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein, falls diese auf Ihrem Grundstück vorhanden sind. ... Bei Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnung) tragen Sie nur die Stellplätze ein, die zu diesem Eigentum gehören. Dabei gehört der Stellplatz auch dann noch zu diesem Eigentum, wenn für ihn ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wurde. ..."
ich lebe in Nordrhein-Westfalen und bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Zu meinem Miteigentum gehören zwei Garagen mit jeweils eigenem Grundbuchblatt und Aktenzeichen angelegt sind.
Gemäß den FAQ der Finanzverwaltung NRW habe ich drei Feststellungserklärungen vorbereitet. Eine für die Eigentumswohnung und jeweils eine für die beiden Garagen.
Was sich mir nicht erschließt ist, wie in der Feststellungsrrklärung der Wohnung die Angabe zu der Anzahl der Garagen und der Miteigentumsanteile der Garagen erfolgen soll.
1. Angabe von 2 Garagen + Angabe der Miteigentumsanteils der Garagen
2. Angabe von 2 Garagen (separate Angabe der Miteigentumsanteile)
3. Angabe von 0 Garagen (separate Angabe der Garagen und der Miteigentumsanteile)
Die Finanzverwaltung NRW hat auf meine Anfrage dazu bisher nicht geantwortet, daher suche ich Rat in diesem Forum.
Referenz zum FAQ der Finanzverwaltung NRW
In den Fragen & Antworten zur Grundsteuerreform der Finanzverwaltung NRW (FAQ) steht dazu (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...ndsteuerreform, Zugriff am 15.01.2023): "In der Feststellungserklärung geben Sie die Gesamtzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein, falls diese auf Ihrem Grundstück vorhanden sind. ... Bei Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnung) tragen Sie nur die Stellplätze ein, die zu diesem Eigentum gehören. Dabei gehört der Stellplatz auch dann noch zu diesem Eigentum, wenn für ihn ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wurde. ..."
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