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Grundsteuererklärung Bayern: Flurstücke mit separaten Eigentümern

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    Grundsteuererklärung Bayern: Flurstücke mit separaten Eigentümern

    Hallo zusammen, eine Frage zu einer Grundsteuererklärung in Bayern...

    Meinem Bruder und mir gehört ein zusammenhängendes Grundstück bestendend aus 3 Flurstücken, die zusammen genutzt werden. Auf einem der Flurstücke befindet sich ein Wochenendhaus. Das Grundstück hat nur eine Adresse, wir haben nur einen Einheitswertbescheid erhalten und zahlen nur eine Grundsteuer, und wir haben nur eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung erhalten, deswegen bin ich ursprünglich davon ausgegangen dass es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt.

    Laut Kaufvertrag gehören jedoch zwei der Flurstücke mir und meinem Bruder das dritte. Nun habe ich in diesem Beitrag Folgendes gelesen:

    Zu einer wirtschaftlichen Einheit werden Flurstücke und Gebäude zusammengefasst, die die gleiche Vermögensart haben, zusammen genutzt werden und derselben Eigentümerin bzw. demselben Eigentümer oder denselben Eigentümerinnen bzw. denselben Eigentümern gehören.
    Trifft einer dieser Punkte nicht zu, können die Flurstücke und Gebäude nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Es liegen dann mehrere wirtschaftliche Einheiten vor.
    Nachdem die Flurstücke nicht alle demselben Eigentümer gehören handelt es sich wohl um zwei wirtschaftliche Einheiten. Sehe ich das richtig?

    Wenn ja, müssen wir dann jeweils separat Grundsteuererklärungen abgeben, eine für ein bebautes und eine für ein unbebautes Grundstück? Und verwenden wir einfach das gleiche Aktenzeichen?

    Oder wenn es sich doch um eine wirtschaftliche Einheit handelt, was wähle ich bei "Angaben zu Eigentümer/innen" aus? Keine der Optionen scheint so recht zu passen.

    Herzlichen Dank für jede Hilfe.

    #2
    Ohne 2 Aktenzeichen lässt sich das nicht zerlegen. Es kommt schon mal vor, dass bei der Bildung der wirtschaftlichen Einheiten

    Fehler gemacht werden. Da müsst ihr euch mit dem Finanzamt in Verbindung setzen oder du weißt unter Ergänzende Angaben

    auf den Fehler hin.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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