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Grundsteuer: Erfassung einer Feldscheune (Hessen)

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    Grundsteuer: Erfassung einer Feldscheune (Hessen)

    Hallo zusammen!
    Weiss jemand, wie ich eine Feldscheune (ca 170 qm) auf einer Wiese im Elster erfasse.

    HGrSt 3 gibit da nicht so viel her.
    Muss das Grundstück nochmals erfasst werden in HGrSt 2?

    Vielen Dank im Voraus!
    rechthewer

    #2
    Die Fläche, auf der die Scheune steht, gehört als Hofstelle erfasst. Das Gebäude wird überhaupt nicht erfasst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Fläche der Feldscheune auf einer Wiese/Grundstück in Rheinland-Pfalz, ist dies auch wie in Hessen zu bewerten, bzw. als Hoffläche zu erfassen ?

      Gruß und Danke
      Flurbereinigunsgeplagter

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        #4
        Fläche der Feldscheune auf einer Wiese/Grundstück in Rheinland-Pfalz, ist dies auch wie in Hessen zu bewerten, bzw. als Hoffläche zu erfassen ?
        Bei der Landwirtschaft gelten bundesweit fast gleiche Regeln, auch in RLP gehört die Fläche zur Hofstelle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Fläche, auf der die Scheune steht, gehört als Hofstelle erfasst. Das Gebäude wird überhaupt nicht erfasst.
          Vielen Dank für die schnelle, Charlie!

          Ich habe leider vergessen zu erwähnen, daß die Landwirtschaft stillgelegt ist.
          Wird das dann trotzdem als Hofstelle im HGrSt 3 erfasst?

          Besten Dank & viele Grüße!
          rechthewer

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            #6
            Ich habe leider vergessen zu erwähnen, daß die Landwirtschaft stillgelegt ist.
            In Bayern und Niedersachsen wäre es auch dann zulässig, in Hessen weiß ich es nicht, Klick dich bitte selbst durch das Hessische Grundsteuergesetz.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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