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Gültigkeit Steuerklassenänderung von III/V zu IV/IV mit Faktor

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    Gültigkeit Steuerklassenänderung von III/V zu IV/IV mit Faktor

    Hallo zusammen,
    am 19.12.21 habe ich per 01.01.2022 die Steuerklassenänderung von III/V in IV/IV mit Faktor beantragt. Ich habe keine Antwort bekommen aber da wir für 2022 keine Vorauszahlungen leisten mussten war für mich die Sache erledigt. Meines Wissens wird die Steuerklassenänderung für 2 Jahre beantragt. Am 20.01.23 wurde mir mitgeteilt, dass ich im Veranlagungszeitraum 2023 die Steuerklassenkombination III/V gewählt habe und deshalb quartalsweise Vorauszahlungen leisten soll. Das möchte ich nicht. Was kann ich machen? Wieso wurde die Änderung nicht für zwei Jahre anerkannt? Kann mir jemand helfen und aufklären, was passiert sein könnte und wie ich da wieder rauskomme?
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Luigi

    #2
    Das hat sich womöglich überschnitten. Ich würde mich einfach gegen den Vorauszahlungsbescheid wenden.

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      #3
      Danke für den Tipp. Aber eine Überschneidung ist unmöglich.
      Antrag 12/2021 für 2022 und 2023
      2022 war alles okay ab 01/2023 wieder Vorauszahlungen

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        #4
        Ich nehme an dass Dein Finanzamt nach dem 19. Dezember ein paar Feiertage hatte. Die Personalsituation ist ja sowieso offenbar nicht die beste z. Zt.

        Hast Du denn mal überprüft ob die Elstam-Daten schon berichtigt wurden?

        In welcher Form wurden Dir die Vorauszahlungen mitgeteilt? Da ergeht doch normalerweise ein Bescheid! Und das, ohne dass für ein vergangenes Jahr die Steuer festgesetzt wurde?

        Was hat der Bescheid für Rechentermindatum?

        Hast Du überprüft ob Du Deinen Antrag auf Steuerklassenänderung richtig ausgefüllt hast?

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          #5
          Ach, mir fällts grad wie Schuppen aus den Haaren ... 2021 ... das hab ich nicht wahrgenommen. Kann das sein dass der rückwirkend ab Dezember 2021 schon galt?

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            #6
            Scheinbar gibt's die Rückwirkung bei Antragstellung im Dezember nicht (mehr?).

            Jedenfalls solltest Du das mit dem Finanzamt klären. Ich würde an Deiner Stelle einfach wieder einen Antrag auf 4/4 mit Faktor stellen!

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