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Richtige Angabe von Aktienverlusten zum Verlustvortrag bei ausländischem Broker

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    Richtige Angabe von Aktienverlusten zum Verlustvortrag bei ausländischem Broker

    Hallo liebe User!

    Folgende Situation:
    • Ich habe 2021 4.380,63€ Gewinne aus Aktienverkäufen gemacht
    • Aber auch 5.087,29€ Verluste aus Aktienverkäufen. Daraus ergibt sich insgesamt ein Nettoverlust von -393,06€ im Jahr 2021.
    • Ich habe mein Depot bei einem niederländischen Broker. Dieser führt Quellensteuer bei Dividendenzahlungen ab, aber sonst nichts (also auch keine offizielle Verlustbescheinigung, nur ein recht übersichtlicher Jahresreport).
    Es ist mein erstes mal, dass ich so eine Steuererklärung mache. Aktuell hab ich es in Mein ELSTER so gelöst:
    • Ich habe in Anlage KAP in Zeile 18 "Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 26)" das Saldo iHv -393,06€ angegeben - inländisch, weil ich ja in Deutschland lebe.
    • Ich habe in Anlage KAP in Zeile 20 "In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 II 1 Nr 1 EStG" die 4.380,63€ angegeben.
    • Ich habe in Anlage KAP in Zeile 23 "In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 II 1 Nr 1 EStG" die 5.087,29€ angegeben.
    Sonst habe ich nichts angegeben. Meine Fragen:
    1. Hat das alles so seine Richtigkeit? Wie stelle ich später fest, ob der Verlustvortrag richtig vom Finanzamt übernommen worden ist?
    2. Muss ich bzgl. Sparerpauschbetrag etwas beachten? Dort steht bei mir aktuell 0 - wann würde ich hier etwas anderes eingeben? Das erschließt sich mit aus dem Hilfetext bei Mein ELSTER nicht.
    3. Im Jahr 2021 hatte ich keine Dividenden, im Jahr 2022 werde ich aber welche haben. Muss ich hierfür etwas beachten, also z.B. die geleistete Quellensteuer irgendwo eintragen?
    4. Macht es für mich irgendeinen Unterschied, ob ich deutsche Aktien, EU-Aktien oder US-Aktien kaufe bzw. ob ich sie jeweils am DAX oder z.B. an der NYSE handle, oder ist für den deutschen Fiskus nur wichtig, wieviel Geld bei mir angekommen ist?

    Vielen Dank schon mal für Erklärungen!

    #2
    Die Seite 5 der Anlage KAP ist doch ganz groß überschrieben mit

    Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
    Da haben Deine ausländischen Kapitaleinkünfte nichts verloren.

    Kommentar


      #3
      Da haben Deine ausländischen Kapitaleinkünfte nichts verloren.
      Jetzt habe ich ein Verständnisproblem !

      Ich habe in Anlage KAP in Zeile 18 "Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 26)" das Saldo iHv -393,06€ angegeben - inländisch, weil ich ja in Deutschland lebe
      Das ist falsch ! Deine Kapitalerträge bei dem Broker im Ausland gehören in die Zeile 19
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Jetzt habe ich ein Verständnisproblem !
        Ok, hatte ohne Nachzuschauen unterstellt dass die ausländischen auf eine andere Seite gehören. War falsch

        Kommentar


          #5

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Jetzt habe ich ein Verständnisproblem !


          Das ist falsch ! Deine Kapitalerträge bei dem Broker im Ausland gehören in die Zeile 19
          Ah, vielen Dank! Ich hatte das in Zeile 18 eingegeben, weil ich das andernorts so gelesen hatte, aber hatte mich schon gewundert.
          Heißt: In Zeile 18 würde ich z.B. einen bislang unversteuerten Zinsertrag aus einem privaten Darlehen angeben, oder einen Ertrag von einer deutschen Bank, den die aus welchen Gründen auch immer noch nicht versteuert haben. Da aber da mein Broker im Ausland sitzt, kommt mein Betrag in Zeile 19. Alles klar.

          Jetzt stellt sich für mich noch die Frage nach dem Sparerpauschbetrag in Zeile 17 - daraus werde ich noch nicht schlau - lasse ich das leer, bzw. in welchem Fall würde ich da was hineinschreiben?

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            #6
            Hallo,

            ich gehe mal davon aus, dass du bei keiner inländischen Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hast: Dann trägst du sowohl in Zeile 16 als auch in Zeile 17 Null ein. Der Sparerpauschbetrag würde dann berücksichtigt - da du aber einen Verlust hattest erübrigt sich das.

            Zum Thema Dividenden: Die müsstest du auch erklären.
            Aus dem Ausland ist das relativ einfach, Dividenden in Zeile 19 und Quellensteuern in Zeile 41 (soweit sie anrechenbar sind, um das zu sagen müsste ich die Länder wissen).
            Inländische Dividenden solltest du hingegen in Zeile 7 erklären, und die Quellensteuer=Abgeltungsteuer in Zeile 37 und 38 (musst du selber auseinanderrechnen). Dazu gibt es noch Besonderheiten bei steuerfreien Dividenden.

            Wie stelle ich später fest, ob der Verlustvortrag richtig vom Finanzamt übernommen worden ist?
            Du wirst einen gesonderten Bescheid bekommen.

            Macht es für mich irgendeinen Unterschied, ob ich deutsche Aktien, EU-Aktien oder US-Aktien kaufe
            Ja, diverse Unterschiede, hier mal ein paar:
            1. Wenn du in dem Jahr auch wieder Verluste hast oder den Sparer-Pauschbetrag nicht übertriffst, dann zahlst du trotzdem Quellensteuern und kannst diese mangels inländischer Streuern auch nicht verrechnen.
            2. gibt es bestimmte Länder aus denen die Quellensteuern praktisch nicht anrechenbar sind (etwa Irland).
            3. werden grundsätzlich maximal 15% Quellensteuern angerechnet, bei Länder mit höheren Sätzen kannst du die Steuern u.U. dort erstatten lassen (ist aber teilweise aufwendig und langwierig).

            Wo du kaufst ist hingegen egal, man kann theoretisch auch eine deutsche Aktie an der NYSE kaufen, ändert steuerlich nichts (ich rede dabei aber nicht von ADRs).

            Auf Termingeschäfte und Totalverluste gehe ich jetzt mal nicht ein, da ich vermute, dass dich das (noch) nicht betrifft.

            Stefan

            PS: Ich gehe von DeGiro aus, richtig? Dafür könnte ich dir aus der Jahresübersicht eine Überleitung zur Anlage KAP anfertigen (die Software hab' ich fertig vorliegen, es müssen nur die Daten eingetragen werden). Für 2021 ist das aber nicht nötig, ohne Dividenden ist eigentlich noch relativ einfach.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              ich gehe mal davon aus, dass du bei keiner inländischen Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hast: Dann trägst du sowohl in Zeile 16 als auch in Zeile 17 Null ein. Der Sparerpauschbetrag würde dann berücksichtigt - da du aber einen Verlust hattest erübrigt sich das.

              Zum Thema Dividenden: Die müsstest du auch erklären.
              Aus dem Ausland ist das relativ einfach, Dividenden in Zeile 19 und Quellensteuern in Zeile 41 (soweit sie anrechenbar sind, um das zu sagen müsste ich die Länder wissen).
              Inländische Dividenden solltest du hingegen in Zeile 7 erklären, und die Quellensteuer=Abgeltungsteuer in Zeile 37 und 38 (musst du selber auseinanderrechnen). Dazu gibt es noch Besonderheiten bei steuerfreien Dividenden.

              Du wirst einen gesonderten Bescheid bekommen.

              Ja, diverse Unterschiede, hier mal ein paar:
              1. Wenn du in dem Jahr auch wieder Verluste hast oder den Sparer-Pauschbetrag nicht übertriffst, dann zahlst du trotzdem Quellensteuern und kannst diese mangels inländischer Streuern auch nicht verrechnen.
              2. gibt es bestimmte Länder aus denen die Quellensteuern praktisch nicht anrechenbar sind (etwa Irland).
              3. werden grundsätzlich maximal 15% Quellensteuern angerechnet, bei Länder mit höheren Sätzen kannst du die Steuern u.U. dort erstatten lassen (ist aber teilweise aufwendig und langwierig).

              Wo du kaufst ist hingegen egal, man kann theoretisch auch eine deutsche Aktie an der NYSE kaufen, ändert steuerlich nichts (ich rede dabei aber nicht von ADRs).

              Auf Termingeschäfte und Totalverluste gehe ich jetzt mal nicht ein, da ich vermute, dass dich das (noch) nicht betrifft.

              Stefan

              PS: Ich gehe von DeGiro aus, richtig? Dafür könnte ich dir aus der Jahresübersicht eine Überleitung zur Anlage KAP anfertigen (die Software hab' ich fertig vorliegen, es müssen nur die Daten eingetragen werden). Für 2021 ist das aber nicht nötig, ohne Dividenden ist eigentlich noch relativ einfach.
              Hallo Stefan und wow, was für ein fantastischer Beitrag. Vielen Dank! Es geht in der Tat um DeGiro. Richtig ist auch, dass mich Termingeschäfte bislang noch (bis auf eine kleine Ausnahme) nicht betreffen - meine einzigen Dividenden stammen aktuell von einer US-Aktie aus dem NYSE, sonst hab ich alles nur in thesaurierende ETFs angelegt.
              Kurz zu meinem Verständnis: Wenn du sagst "Inländische Dividenden in Zeile 7", dann meinst du jene Dividenden, die ich über eine deutsche Bank/deutschen Broker erzielt habe (z.B. bei der Sparkasse) - egal welcher Herkunft -, aber nicht jene Dividenden, die über den ausländischen Broker wie DeGiro erhalten habe, die aber deutsche Aktien wie z.B. BMW sind, richtig?

              Auf dein Angebot bzgl. dem Programm würde ich gern zurückkommen! Aktuell schaff ich alles noch gut selbst, aber ich erwarte noch den DeGiro-Jahresübersicht für 2022, da könnte die Sache schon etwas komplexer ausfallen. Ich bin jedenfalls jetzt happy, dass ich die Grundzüge der Eintragungen in Mein ELSTER jetzt verstanden habe, das hat mich schwer beschäftigt.

              Beste Grüße!

              P.S.: gerade getestet, wenn ich in Zeile 16 und 17 Null eintrage, erhalte ich bei der Prüfung den Fehler: "AHW Abbruch-Hinweise: Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurde ein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag eingegeben, aber keine dazugehörigen Kapitalerträge."
              Zuletzt geändert von malertiefer; 23.01.2023, 10:57.

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                #8
                Zitat von malertiefer Beitrag anzeigen
                Kurz zu meinem Verständnis: Wenn du sagst "Inländische Dividenden in Zeile 7", dann meinst du jene Dividenden, die ich über eine deutsche Bank/deutschen Broker erzielt habe (z.B. bei der Sparkasse) - egal welcher Herkunft -, aber nicht jene Dividenden, die über den ausländischen Broker wie DeGiro erhalten habe, die aber deutsche Aktien wie z.B. BMW sind, richtig?
                Nein, Dividenden von deutschen Aktien bei dem ausländischen Broker. Von denen würde nämlich deutsche Abgeltungssteuer als Quellensteuer einbehalten werden.

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                  #9
                  Ich frage mich bei solchen Themen immer wieder, warum man sich ausländische Broker antun muss.

                  Eine deutsche Depotbank mit korrekt hinterlegtem Sparerpauschbetrag erledigt zu 99% sämtliche Themen zu Versteuerung. In der Regel ist dann keine KAP erforderlich, maximal muss ich in besonderen Situationen nur eine Steuerbescheinigung für die Anlage KAP abtippen. Damit kann ich mir Gedanken um Gewinn/Verlustverrechnung, Dividenden, Anrechnung Quellensteuer, Vorabpauschale usw. ersparen.

                  Insbesondere darfst du bei ausländischen Brokern und ETF-Verkauf das Thema gewinnreduzierende Teilfreistellung (Berechnung des Anteils und Nachweis) auch selbst angehen.
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                    Ich frage mich bei solchen Themen immer wieder, warum man sich ausländische Broker antun muss.
                    Diese Frage habe ich mir lange gestellt (bzw. stelle sie mir immer noch), habe es aber aufgegeben (sie laut zu fragen).
                    Solange man weiß, woran man sich einlässt, ist es ja auch völlig ok (und solange keine Fonds im Spiel sind, ist es nicht übermäßig kompliziert).
                    Aber inzwischen gibt es auch in D genügend Broker, bei denen man, je nach Handelsplatz, zwischen 0 und 5 Euro handeln kann, deswegen tue ich mir das nicht an.

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                      #11
                      Hallo,

                      mal etwas grundsätzlich (das eine meint die Bank, das andere die Aktiengesellschaft):

                      Inländische Banken - diese Banken führen die Abgeltungsteuer ab, man kann einen Freistellungsauftrag erstellen und man bekommt eine Jahressteuerbescheinigung. Zu erklären in den Zeile 7 bis 17.
                      Ausländische Banken - hier muss man alles selber machen, abgeführt werden nur Quellensteuern (bei Dividenden ist auch die deutsche Abgeltungsteuer eine Quellensteuer). Zu erklären in den Zeile 19 bis 25 (mit Ausnahme der inländischen Dividenden).
                      Inländische Dividenden - Ausschüttungen von deutschen Unternehmen (ISIN beginnt mit DE)
                      Ausländische Dividenden - Ausschüttungen von nichtdeutschen Unternehmen

                      sonst hab ich alles nur in thesaurierende ETFs angelegt.
                      Da wurde ja schon gesagt, dass du das dann auch alleine erklären musst (Anlage KAP INV, mit Teilfreistellung). Speziell bei Fonds rate ich auch von ausländischen Brokern ab.
                      Aber wenn du es einmal hinbekommen hast sollte es auch recht einfach sein.

                      wenn ich in Zeile 16 und 17 Null eintrage, erhalte ich bei der Prüfung den Fehler: "AHW Abbruch-Hinweise: Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurde ein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag eingegeben, aber keine dazugehörigen Kapitalerträge."
                      Ja, sorry.
                      Wenn man gar nichts im Inland hatte dann muss man das wohl doch weglassen. Kommt halt so selten vor, dass ich das nicht wusste.

                      Ich frage mich bei solchen Themen immer wieder, warum man sich ausländische Broker antun muss.
                      Beispielsweise kann man bei einem inländischen Broker einen beachtlichen Teil der Wertpapiere gar nicht handeln.

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 23.01.2023, 15:49.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Damit sind alle meine Fragen beantwortet. Vielen Dank nochmal an dich, Stefan, und auch an multi oben, ihr habt mir sehr geholfen!

                        Bzgl. ausländischem Broker: ja, ich gebe zu, ist etwas wild. Ich hatte auch nicht auf dem Schirm, dass es so kompliziert sein würde. Andererseits werte ich mein Trading ohnehin gern über entsprechende csv aus. Wenn ich in Zukunft weiß, worauf ich zu achten habe, sollte das nur halb so wild sein.

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