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Grundsteuer Niedersachsen Bauernhaus mit Scheune

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    Grundsteuer Niedersachsen Bauernhaus mit Scheune

    Moin,
    ich bin hier und benötige Schwarmwissen für folgenden Sachverhalt:

    Altes Bauernhaus, ehemalige Hofstelle, keine Ländereien mehr sprich keine Verpachtung alles nur private Nutzung, keine Landwirtschaft. Aber auf dem Grundstück eine ehemalige Scheune - benutzt als Unterstand für unseren Wohnwagen und Boot sowie für Fahrräder etc.

    Wie wird diese Scheune in der Grundsteuererklärung berücksichtigt? Muss ich diese als Nutzfläche bei Nebengebäuden angeben und wird diese dann mit 100% gerechnet?

    Ebenfalls gab es hier die Diskussion, bzgl. Wohnraum: Zählen Flure und Treppenaufgänge zum Wohnraum? Meiner Meinung nach ja - aber es sorgte für Diskussionsbedarf, daher die Frage.

    Vielleicht kann ich hier Hilfe bekommen? Ich verzweifelte an der Erklärung....

    Dankeschön vorab.

    #2
    Wie wird diese Scheune in der Grundsteuererklärung berücksichtigt? Muss ich diese als Nutzfläche bei Nebengebäuden angeben und wird diese dann mit 100% gerechnet?
    Das sieht nach einer Zuordnung zur Wohnnutzung aus und kostet Geld, aber Wohnwagen, Boot und Fahrräder haben mit Landwirtschaft nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Mewi22, die Frage liegt lange zurück. Aber was ist aus Ihrer Scheune geworden ? Diese Frage betraf viele ehem. Nebenerwerslandwirte und müßte mittlerweile
      geklärt sein. M.E. liegt hier ein Abstellraum vor und Abstellräume außerhalb der Wohnung gehören zur Wohnung aber damit nicht zur Wohnfläche.
      Hat jemand gegenteiliges gehört ?
      mfG
      maenne2

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        #4
        Hat jemand gegenteiliges gehört ?
        Die Bewertung der Nebengebäude ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, Was das Bundesrecht angeht, sind das Abstellräume außerhalb

        der Wohnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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