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Grundsteuer Bayern, Aufteilung wirt.Einheit bei 3 Aktenzeichen

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    Grundsteuer Bayern, Aufteilung wirt.Einheit bei 3 Aktenzeichen

    Hallo, habe noch eine Frage zur Aufteilung bei der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler (X,XXXXX)Nenner" in der Anlage Grundtück Bayern.

    Habe drei Aktenzeichen, Grundsteuer B (Wohnung des Betriebsinhabers, Altenteilerwohnung und bisher Werkstatt). Alleineigentum einer natürlichen Person.

    Muss ich da nach qm aufteilen, weil alles auf einem Flürstück liegt oder kann ich bei allen drei Erklärungen 1:1 einsetzen?

    Danke für die Info.
    Zuletzt geändert von JohnDoe123; 23.01.2023, 09:46.

    #2
    Muss ich da nach qm aufteilen, weil alles auf einem Flürstück liegt oder kann ich bei allen drei Erklärungen 1:1 einsetzen?
    Ja natürlich, die amtliche Fläche nimmst du beim Grundvermögen als Nenner. Bei 1 und 1 würdest du das Flurstück mehrfach versteuern.

    Bei der Landwirtschaft gibt es ohnehin nur m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Verstehe, kann man dies überhaupt mehrfach versteuern oder merkt das FA dies nicht selber, dass es alles ein Flurstück ist und ein Eigentümer.
      Die Nutzfläche oder Wohnfläche muss ich ja eh angeben, dann kann das System dies ja umlegen. Ich schätz, dass da viele fehlerhafte Erklärungen abgegeben werden.

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        #4
        oder merkt das FA dies nicht selber, dass es alles ein Flurstück ist und ein Eigentümer.
        Beim Finanzamt sind das 3 Aktenzeichen. Grundvermögen und Landwirtschaft sind wahrscheinlich auch noch auf verschiedene Arbeitsbereiche aufgeteilt.

        Die Grundstücksfläche schlägt beim Grundvermögen mit 0,04 € je m² zu Buche.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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