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Grundsteuer NRW, Container

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    Grundsteuer NRW, Container

    Hallo zusammen, wir haben auf ein Geschäftsgrundstück Container stehen. Wir bauen viel.... Müssen solche Container (da sitzen Mitarbeiter drin, die was mit dem Bau zu tun haben) auch angegeben werden?

    Danke und viele Grüße

    #2
    Da müsste ich auch erst recherchieren, ob da ein Gebäudetyp passt bzw. vergleichbar ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Frage: ist ein Container ein Gebäude? Ich denke nicht, es ist ja schließlich kein Bauwerk.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Frage: ist ein Container ein Gebäude? Ich denke nicht, es ist ja schließlich kein Bauwerk.
        Im Baurecht gibt es Definitionen für Gebäude:

        Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet
        oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe dazu folgendes gefunden:

          Ein Gebäude ist nach der Rechtsprechung des BFH ein Bauwerk, das „Menschen, Tieren oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist.”

          Als Gebäude sind hiernach auch Bürocontainer anzusehen, wenn sie auf „festen” Fundamenten ruhen.

          Container, die nicht auf Fundamenten, sondern nur auf lose verlegten Kanthölzern ruhen, können dagegen nur dann als Gebäude beurteilt werden, wenn sie ihrer individuellen Zweckbestimmung nach für eine dauernde Nutzung aufgestellt sind und sich die ihnen zugedachte Ortsfestigkeit im äußeren Erscheinungsbild manifestiert.

          Gruß
          Sepp

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            #6
            Danke für Eure Hilfe!

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