Hallo,
ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb mit mehreren denkmalgeschützten Gebäuden. Zwei Gebäude sind für Wohnzwecke vermietet, davon eines vollständig mit 3 Wohnungen, ein anderes nur zum Teil mit 2 Wohnungen, der Rest dieses Gebäudes ist Scheune und betrieblich genutzt. Ich habe 3 Aktenzeichen erhalten, einmal für LuF, einmal für Wohnteil Betriebsleiter und einmal für Vermietungen. Meine Fragen zu den vermieteten Wohnungen:
1. Ich gebe den dafür genutzten Grund, also Haus + Umgriff + Garagen, als Fläche an und ziehe das bei der Fläche für die Landwirtschaft wieder ab?
2. Muss ich das gesamte Gebäude mit einer Teilnutzung als Wohnung angeben oder nur den bewohnten Teil als m²?
3. Garten, Umgriff und Garagen fallen dann unter Nutzfläche?
Danke schon mal für Eure hilfreichen Antworten.
ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb mit mehreren denkmalgeschützten Gebäuden. Zwei Gebäude sind für Wohnzwecke vermietet, davon eines vollständig mit 3 Wohnungen, ein anderes nur zum Teil mit 2 Wohnungen, der Rest dieses Gebäudes ist Scheune und betrieblich genutzt. Ich habe 3 Aktenzeichen erhalten, einmal für LuF, einmal für Wohnteil Betriebsleiter und einmal für Vermietungen. Meine Fragen zu den vermieteten Wohnungen:
1. Ich gebe den dafür genutzten Grund, also Haus + Umgriff + Garagen, als Fläche an und ziehe das bei der Fläche für die Landwirtschaft wieder ab?
2. Muss ich das gesamte Gebäude mit einer Teilnutzung als Wohnung angeben oder nur den bewohnten Teil als m²?
3. Garten, Umgriff und Garagen fallen dann unter Nutzfläche?
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