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Grundsteuer Bayern: 2 vermietete Wohnungen auf LuF-Betrieb

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    Grundsteuer Bayern: 2 vermietete Wohnungen auf LuF-Betrieb

    Hallo,
    ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb mit mehreren denkmalgeschützten Gebäuden. Zwei Gebäude sind für Wohnzwecke vermietet, davon eines vollständig mit 3 Wohnungen, ein anderes nur zum Teil mit 2 Wohnungen, der Rest dieses Gebäudes ist Scheune und betrieblich genutzt. Ich habe 3 Aktenzeichen erhalten, einmal für LuF, einmal für Wohnteil Betriebsleiter und einmal für Vermietungen. Meine Fragen zu den vermieteten Wohnungen:
    1. Ich gebe den dafür genutzten Grund, also Haus + Umgriff + Garagen, als Fläche an und ziehe das bei der Fläche für die Landwirtschaft wieder ab?
    2. Muss ich das gesamte Gebäude mit einer Teilnutzung als Wohnung angeben oder nur den bewohnten Teil als m²?
    3. Garten, Umgriff und Garagen fallen dann unter Nutzfläche?
    Danke schon mal für Eure hilfreichen Antworten.

    #2
    1. Ich gebe den dafür genutzten Grund, also Haus + Umgriff + Garagen, als Fläche an und ziehe das bei der Fläche für die Landwirtschaft wieder ab?
    Ja, die m²-Flächen für die Hofstelle fallen entsprechend geringer aus. Beim Grundvermögen erfolgt die Abgrenzung über Zähler und Nenner in Zeile 6.

    2. Muss ich das gesamte Gebäude mit einer Teilnutzung als Wohnung angeben oder nur den bewohnten Teil als m²?
    Man gibt die Wohnflächen an, es sei denn, Teile sind nicht bewohnbar oder die Flächen werden eindeutig für die Landwirtschaft genutzt.

    3. Garten, Umgriff und Garagen fallen dann unter Nutzfläche?
    Nur die Garagen sind Nutzfläche, wobei aber 50 m² anrechnungsfrei bleiben, also ggf. 0 m² eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Noch mal eine Nachfrage zu den Garagen: die 50m²-Abgrenzung gilt für alle Garagenflächen gemeinsam? Da wird nicht je Wohnung gezählt?

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        #4
        Noch mal eine Nachfrage zu den Garagen: die 50m²-Abgrenzung gilt für alle Garagenflächen gemeinsam? Da wird nicht je Wohnung gezählt?
        Der Freibetrag gilt für jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Da du zwei Einheiten hast, kannst du, falls zu jeder Einheit PKW-Garagen gehören,

        den Freibetrag zweimal in Anspruch nehmen, aber bei 2 Wohnungen und einer wirtschaftlichen Einheit nicht 50 m² je Wohnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Danke Charlie 24, aber noch mal zurückgefragt: Mit den 2 wirtschaftlichen Einheiten meinst Du Wohnhaus Betriebsleiter und Vermietungen oder die zwei vermieteten Gebäude. Ich dachte, ich hätte wirtschaftliche Einheit verstanden, aber jetzt bin ich mir nicht mehr sicher.

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            #6
            Mit den 2 wirtschaftlichen Einheiten meinst Du Wohnhaus Betriebsleiter und Vermietungen oder die zwei vermieteten Gebäude
            Du hast doch oben geschrieben, dass du 3 Aktenzeichen hast. Wenn 1 Aktenzeichen für Land- und Forstwirtschaft ist, dann bleiben zwei

            für das Grundvermögen. Hinter jedem Aktenzeichen steht eine wirtschaftliche Einheit. Wenn bei den vermieteten Wohnungen Garagen mitvermietet

            sind, gehören die zur Wohnnutzung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              ok, dann hab ich's doch richtig verstanden.
              Du hast mir sehr geholfen, danke!

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