Guten Abend, ich bin am verweifeln. Wir besitzen Stockwerkseigentum im Grundbauch Nr. yyy, ausgewiesen mit 5 ar 89 m2. Es gibt einen Hinweis auf das andere Stockwerksrecht im Grundbuch Nr.xxx. . Bei näherer Erläuterung ist bechrieben was auf dem Grundstück steht:
Hauptstr. xxx 1. einstöckiges wohnhaus mit Stall 2. Scheuer mit Stall 3. Holsschopf;
Hauptstr. yyy 1. einstöckiges Wohnhaus mit Stall 2. Scheuer mit Stall.
Beschreibung der Anteile:
I Dem Eigentümer nach Grdbb. Bd. 8 Heft 15 gehört: Vom Hofrau die Hälfte und die unter Hauptstr. xxx beschriebenen Gebäude ganz ( Keine Größenangabe )
II Dem Eigentümer nach Grdb Bd 31 Heft 14 gerhört: Vom Hofraum die Hälfte und die unter Hauptstr yyy beschriebenen Gebäude ganz. ( Keine Größenangabe )
Was gebe ich jetzt an? Als Wohneigentum? Einfalienhaus? 2Familenhaus?
Mit welcher Größe des gemeinsamen Flurstücks? Nenner / Zähler?
Ich habe nur die Gesamtgröße. Muss ich alles ausmessen gehen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hauptstr. xxx 1. einstöckiges wohnhaus mit Stall 2. Scheuer mit Stall 3. Holsschopf;
Hauptstr. yyy 1. einstöckiges Wohnhaus mit Stall 2. Scheuer mit Stall.
Beschreibung der Anteile:
I Dem Eigentümer nach Grdbb. Bd. 8 Heft 15 gehört: Vom Hofrau die Hälfte und die unter Hauptstr. xxx beschriebenen Gebäude ganz ( Keine Größenangabe )
II Dem Eigentümer nach Grdb Bd 31 Heft 14 gerhört: Vom Hofraum die Hälfte und die unter Hauptstr yyy beschriebenen Gebäude ganz. ( Keine Größenangabe )
Was gebe ich jetzt an? Als Wohneigentum? Einfalienhaus? 2Familenhaus?
Mit welcher Größe des gemeinsamen Flurstücks? Nenner / Zähler?
Ich habe nur die Gesamtgröße. Muss ich alles ausmessen gehen?
Vielen Dank für die Hilfe!
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