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Grundsteuer Berechnung Stockwerkseigentum Ba-Wü

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    Grundsteuer Berechnung Stockwerkseigentum Ba-Wü

    Guten Abend, ich bin am verweifeln. Wir besitzen Stockwerkseigentum im Grundbauch Nr. yyy, ausgewiesen mit 5 ar 89 m2. Es gibt einen Hinweis auf das andere Stockwerksrecht im Grundbuch Nr.xxx. . Bei näherer Erläuterung ist bechrieben was auf dem Grundstück steht:
    Hauptstr. xxx 1. einstöckiges wohnhaus mit Stall 2. Scheuer mit Stall 3. Holsschopf;
    Hauptstr. yyy 1. einstöckiges Wohnhaus mit Stall 2. Scheuer mit Stall.
    Beschreibung der Anteile:
    I Dem Eigentümer nach Grdbb. Bd. 8 Heft 15 gehört: Vom Hofrau die Hälfte und die unter Hauptstr. xxx beschriebenen Gebäude ganz ( Keine Größenangabe )
    II Dem Eigentümer nach Grdb Bd 31 Heft 14 gerhört: Vom Hofraum die Hälfte und die unter Hauptstr yyy beschriebenen Gebäude ganz. ( Keine Größenangabe )
    Was gebe ich jetzt an? Als Wohneigentum? Einfalienhaus? 2Familenhaus?
    Mit welcher Größe des gemeinsamen Flurstücks? Nenner / Zähler?
    Ich habe nur die Gesamtgröße. Muss ich alles ausmessen gehen?
    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    Was gebe ich jetzt an?
    Das ist Wohnungseigentum. Vom Flurstück gehört euch die Hälfte, also gehört in Zeile 11 von GW1 als Zähler 1 und als Nenner 2.

    In Zeile 3 von GW2 sind die Hälfte der m² des Flurstücks einzutragen, man darf auf volle m² abrunden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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