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    Mir und meinem Bruder gehört ein Gebäude je zur Hälfte.
    Bei der Erstellung der Grundsteuer mit meinem Aktenzeichen habe ich meinen Namen und den meines Bruders mit einem Anteil je 1/2 angegeben.
    Welche Fläche muss ich bei der Angabe der qm angeben ?
    Die Gesamtfläche des Hause oder nur die Hälfte, d.h. meinen Anteil ?


    #2
    Wenn es kein Wohnungseigentum ist, gibt es für das Grundstück ja nur eine Grundsteuererklärung,

    in der das gesamte Grundstück und natürlich auch das komplette Gebäude zu erklären sind. Das dir davon nur die Hälfte gehört,

    hast du ja schon bei den Eigentumsverhältnissen angegeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      danke für die schnelle Antwort.
      Es handelt sich um ein Gebäude mit 3 Etagen, Erdgeschoss vermietete Gewerbefläche (Eigentum je zur Hälfte), 1. Stock Eigentum mein Bruder selbst bewohnt, 2. Stock 2 Mietwohnungen mein Eigentum.

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        #4
        Da liest sich wie Wohnungs- bzw. Teileigentum. Da müsste es dann aber mindestens 3 Aktenzeichen geben
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bundesland Hessen

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            #6
            Es gibt 2 Aktenzeichen

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              #7
              Es gibt 2 Aktenzeichen
              Dann muss man sehen, welche Anteile und Gebäudeteile zu welchem Aktenzeichen gehören. Da können wir aus der Ferne nicht helfen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                ok, danke für die Info

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