Hallo zusammen,
ich mache die Grundsteuererklärung für meinen Großvater und habe eine Frage. Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus in Niedersachsen.
Mein Opa ist alleiniger Eigentümer des Zweifamilienhauses, er bewohnt das OG und das EG hat er innerhalb der Familie vermietet.
Er zahlt für die jeweiligen Wohnungen separat Grundsteuer, was mich schonmal gewundert hat, da er ja im Prinzip alleiniger Eigentümer des gesamten Hauses ist. Jedenfalls hat er zwei Schreiben mit unterschiedlichen Aktenzeichen bekommen, sodass wir nun wohl auch zwei Grundsteuererklärungen abgeben müssen.
Wie verhält es sich dort nun mit der Angabe "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" bei der Angabe der Eigentumsverhältnisse im Hauptvordruck und Angaben zur Gemarkung/Grundstücksfläche in der Anlage Grundstück? Normalerweise müsste es ja 1/1 sein, da das Zweifamilienhaus nur ihm gehört. Aber da zwei Erklärungen abzugeben sind habe ich mich nun gefragt, ob das Grundstück dann nicht doppelt besteuert werden würde, wenn ich jeweils 1/1 angebe. Muss ich dann bei beiden Erklärungen 1/2 angeben oder wie verhält sich das?
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.
Viele Grüße!
ich mache die Grundsteuererklärung für meinen Großvater und habe eine Frage. Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus in Niedersachsen.
Mein Opa ist alleiniger Eigentümer des Zweifamilienhauses, er bewohnt das OG und das EG hat er innerhalb der Familie vermietet.
Er zahlt für die jeweiligen Wohnungen separat Grundsteuer, was mich schonmal gewundert hat, da er ja im Prinzip alleiniger Eigentümer des gesamten Hauses ist. Jedenfalls hat er zwei Schreiben mit unterschiedlichen Aktenzeichen bekommen, sodass wir nun wohl auch zwei Grundsteuererklärungen abgeben müssen.
Wie verhält es sich dort nun mit der Angabe "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" bei der Angabe der Eigentumsverhältnisse im Hauptvordruck und Angaben zur Gemarkung/Grundstücksfläche in der Anlage Grundstück? Normalerweise müsste es ja 1/1 sein, da das Zweifamilienhaus nur ihm gehört. Aber da zwei Erklärungen abzugeben sind habe ich mich nun gefragt, ob das Grundstück dann nicht doppelt besteuert werden würde, wenn ich jeweils 1/1 angebe. Muss ich dann bei beiden Erklärungen 1/2 angeben oder wie verhält sich das?
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.
Viele Grüße!
Kommentar