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Grudnsteuer Thüringen - Anteile an Land- und Forstwirtschaft

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    Grudnsteuer Thüringen - Anteile an Land- und Forstwirtschaft

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:
    2 Flurstücke sind in einem Aktenzeichen festgelegt.
    Auf dem Schreiben vom Finanzamt stehen die anderen Eigentümer (teilweise) - ein Auszug aus dem Grundbuchblatt liegt vor, dort sind alle relevanten Eigentümer eingetragen (insgesamt 5).
    Die Dame, die das Schreiben bekommen hat ist Miteigentümerin, kennt die anderen Herrschaften aber nicht, das Finanzamt nach telefonischer Rücksprache auch nur die Namen.

    Elster online zeigt jetzt an, dass Angaben zum Ort, PLZ, etc. fehlen (es sind ja nur die uns bekannten Namen eingetragen) - kann das trotzdem abgeschickt werden oder muss ich das befüllen (was ja nicht möglich ist)?

    Wie gebe ich die einzelnen Anteile an bzw. wo bekomm ich die raus? Muss geteiltes Eigentum in Bruchteilen nur beim Gw1 angegeben werden und ist bei landwirtschaftlichen Flächen egal?

    Bei der Art der Nutzung konnte ich landwirtschaftliche Nutzung auswählen, hab auf meinem Ausdruck vom Grundsteuer Viewer aber keine Ertragsmesszahl, nur die Info: tatsächliche Nutzung: xy qm Nadelholz. Muss ich dann Forstwirtschaft angeben und keine weiteren Infos eintragen?

    Letzte Frage: Ist der Bodenrichtwert bei l und w gar nicht relevant? hab kein Feld gefunden, wo ich das eintragen könnte...

    Vorab vielen Dank für eure Antworten.



    #2
    Was ist denn das für eine Art von Gemeinschaft ?

    Nadelholz ist Forstwirtschaft, da gibt es keine EMZ. Bodenrichtwerte sind nicht relevant !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Auf dem Schreiben steht Grundstücksgemeinschaft, m.E. ist es eine Erbengemeinschaft aber wie gesagt, außer den jeweiligen Namen gibt es da keine Infos übereinander und im Grundbuchblatt, welches vorliegt stehen ebenfalls nur die Namen. Der Dame am Telefon vom zust. Finanzamt lagen auch keine anderen Daten außer den Namen vor.

      Kann ich die Anteile frei lassen, wenn sie nicht bekannt sind?

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        #4
        Kann ich die Anteile frei lassen, wenn sie nicht bekannt sind?
        Bei einer Erbengemeinschaft müssen keine Erbquoten angegeben werden, das ist eine Gesamthandsgemeinschaft,

        die Flurstücke gehören der Erbengemeinschaft als solcher und nicht anteilig den einzelnen Beteiligten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          ah, verstehe vielen Dank.

          Das heißt ich fülle alle Angaben, auch die der Beteiligten aus (in diesem Fall füge ich 5 Eigentümer und deren Daten hinzu) und das wars, jeweils ohne Zähler und Nenner?

          Und in der Praxis erhält die Person dann irgendwann den Bescheid, die die Angaben gemacht hat und sich als Empfangsbevollmächtigte hat eintragen lassen und hat dann einen theoretischen zivilrechtlichen Anspruch am Anteil der Anderen der Grundsteuer.

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            #6
            Und in der Praxis erhält die Person dann irgendwann den Bescheid, die die Angaben gemacht hat und sich als Empfangsbevollmächtigte hat eintragen lassen und hat dann einen theoretischen zivilrechtlichen Anspruch am Anteil der Anderen der Grundsteuer.
            Es besteht ein zivilrechtlicher Anspruch, so ist das nun mal.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Okay, vielen Dank für die Info!

              Das beudeutet ich erfasse alle aus der Erbengemeinschaft bei Land- und Forstwirtschaft also bei GW3 und bei GW1 gebe ich gar nichts an?
              Ich dachte, ich muss nur bei GW1 kein GS angeben, da es ja ein Land- und Forstwirtschaftsgrundstück ist aber den Punkt Lage ausfüllen (da dort ja auch steht Lage des Betriebs der Land.....),
              Den Punkt 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens lass ich frei und Punkt 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten bzw. Zeile 32 füll ich wieder?

              Und alles andere trag ich bei GW3 ein?




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                #8
                Bei Lage genügt die Angabe des Namens der Gemeinde, in der die Flurstücke liegen,

                der Rest passt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  wenn ich bei GW1 aber die Eigentümer eingebe (von denen wie gesagt nichts bekannt ist) dann koomt bei Elster folgendes:Elsterfehler.jpg

                  Und nochmal, um keine Fehler zu machen: bei GW1 trage ich die neben der Ergebngemeinschaft, die ich in Zeile 33 bis 39 eingebe, die einzelnen Eigentümer trotzdem ein, jedoch ohne Anteil weil ich den nicht weiß?

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                    #10
                    wenn ich bei GW1 aber die Eigentümer eingebe (von denen wie gesagt nichts bekannt ist) dann koomt bei Elster folgendes:
                    Probiere es mit der Postleitzahl 00000 und bei Ort mit nicht bekannt oder unbekannt ebenso bei der Straße
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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