Hallo,
eigentlich ein einfacher Punkt, aber die Hilfe dazu ist irgendwie auch nach mehrmaligem Lesen eher verwirrend.
Es handelt sich um ein Grundstück mit Zweifamilienhaus. Das Grundstück gehört meiner Mutter und mir zusammen. Die eine Wohnung gehört meiner Mutter (auch von ihr bewohnt), die andere gehört mir (auch von mir bewohnt).
Ich habe nun "7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" gewählt. Das ist doch richtig, oder?
Bei der Prüfung wird bemängelt, dass ich den Punkt "6 Empfangsvollmacht" nicht ausgefüllt habe. Wie soll ich das verstehen? Es gibt keine Bevollmächtigung. Es irritiert mich deswegen, weil eine Vollmacht normalerweise etwas anderes bedeutet als schlichtweg die Angabe des Empfängers von Bescheiden. Meine Mutter, die die Erklärung offiziell ausfüllt, kann sich selbst ja nicht bevollmächtigen. Zum Teil liest man, man muss dennoch jemanden eintragen. Woanders nur dann, wenn z.B. ein Steuerberater bevollmächtigt werden soll. Es sollte halt weiterhin derjenige die Bescheide bekommen wie auch bisher. Die kennen ja den Ansprechpartner, da ändert sich nichts.
...Ergänzung: Handelt es sich dabei um Gemeinschaftseigentum oder um eine Bruchteilsgmeinschaft?
Danke für die Aufklärung.
eigentlich ein einfacher Punkt, aber die Hilfe dazu ist irgendwie auch nach mehrmaligem Lesen eher verwirrend.
Es handelt sich um ein Grundstück mit Zweifamilienhaus. Das Grundstück gehört meiner Mutter und mir zusammen. Die eine Wohnung gehört meiner Mutter (auch von ihr bewohnt), die andere gehört mir (auch von mir bewohnt).
Ich habe nun "7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" gewählt. Das ist doch richtig, oder?
Bei der Prüfung wird bemängelt, dass ich den Punkt "6 Empfangsvollmacht" nicht ausgefüllt habe. Wie soll ich das verstehen? Es gibt keine Bevollmächtigung. Es irritiert mich deswegen, weil eine Vollmacht normalerweise etwas anderes bedeutet als schlichtweg die Angabe des Empfängers von Bescheiden. Meine Mutter, die die Erklärung offiziell ausfüllt, kann sich selbst ja nicht bevollmächtigen. Zum Teil liest man, man muss dennoch jemanden eintragen. Woanders nur dann, wenn z.B. ein Steuerberater bevollmächtigt werden soll. Es sollte halt weiterhin derjenige die Bescheide bekommen wie auch bisher. Die kennen ja den Ansprechpartner, da ändert sich nichts.
...Ergänzung: Handelt es sich dabei um Gemeinschaftseigentum oder um eine Bruchteilsgmeinschaft?
Danke für die Aufklärung.
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