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Grundsteuer Bayern - Wohnflächenberechnung

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    Grundsteuer Bayern - Wohnflächenberechnung

    Hallo,
    ich habe folgende Fragen zur Wohnflächenberechnung:
    Das Haus wurde 1973 erbaut und 1989 vom Vorbesitzer erworben.

    Frage 1: Es liegt eine Wohnflächenberechnung nach DIN 283 aus dem Baujahr vor. Eine explizite Wohnflächenberechnung nach der II. BV habe ich in meinen Unterlagen nicht gefunden. Die Differenz aus der Wohnfläche nach DIN 283 und der Wohnfläche im EW-Bescheid entspricht einem Abzug von 10% nach nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 der II. BV. Im EW-Bescheid zum 01.01.1974 ist auch ein 12%-iger Zuschlag wegen Grundsteuervergünstigung angesetzt. Für beide Kriterien war meines Wissens eine Berechnung nach der II-BV erforderlich.
    Kann ich aus dieser Sachlage die Berechnung nach der II. BV weiter verwenden und die Wohnfläche aus dem EW-Bescheid auch in der Grundsteuererklärung ansetzen?

    Frage 2:
    Nach 2003 wurde das Geländer der Loggia entfernt und eine durchgehende Verglasung angebracht. Die Loggia ist nun ein nach allen Seiten geschlossener Raum. Die nutzbare Grundfläche hat sich nicht geändert.
    Die Loggia wurde 1973 mit 25% der Grundfläche bei der Wohnfläche angerechnet.
    Ist durch die Verglasung eine Neuberechnung der Wohnfläche nach § 5 Satz 2 der WoFlV erforderlich?

    Mit freundliche Grüßen

    #2
    Meines Erachtens führt die Verglasung der Loggia nach 2003 zu einer Neuberechnung der Wohnfläche.

    Das ist ja jetzt wohl ein Wintergarten. Ich habe meine Wohnflächenberechnung nach der II. BV in den Bauakten gefunden,

    für die Grundsteuervergünstigung musste die ja eingereicht werden. Aber wenn die der Vorbesitzer nicht übergeben hat,

    dann weiß man auch nicht, ob der 10%-Abzug gemacht wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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