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Grundsteuer NRW: ehemalige Hofstelle -> Einfamilienhaus?

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    Grundsteuer NRW: ehemalige Hofstelle -> Einfamilienhaus?

    Hi!

    Nun wollt ich heut eben mal schnell das Grundsteuerformular ausfüllen. Kann doch nicht so schwer sein bei einem privat genutzten Grundstück, dachte ich.

    Wir haben hier in NRW eine alte Hofstelle, teils Fachwerk in Familienbesitz seit 1754. Landwirtschaftlich genutzt wird sie schon lange nicht mehr. Dabei sind die alten Schweineställe, Kuhställe, Scheune und Remise, insgesamt von > 1000m² Fläche. Die Ställe sind aufgrund des feuchten Bodens wenn überhaupt nur als Abstellraum nutzbar. Die Scheune steht leer, und in der baufälligen Fachwerkremise stehen unsere PKW.

    Meines Verständnisses nach müßte ich das Grundstück jetzt als "Einfamilienhaus" deklarieren und sämtliche Nebengebäude würden dann mit >4€/m² Kaltmiete im Rohertrag zu Buche schlagen. Ich würde so für praktisch leer stehende und so gut wie nicht nutzbare Gebäude mit gut 1000€ im Jahr zur Kasse gebeten werden. Das ist doch absurd. Das wäre der Sargnagel für diesen Hof.

    Hat jemand von euch einen Rat? Ich hoffe ja, dass ich einfach nur zu dumm bin, dieses Formular auszufüllen.

    Danke & Gruß,
    Marco

    #2
    Nach Bundesrecht sind Nutzflächen die Gebäudeflächen, die für eigene oder fremde betriebliche oder für öffentliche Zwecke genutzt werden.

    Ist das nicht der Fall, sind das Abstell- oder Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, die nicht zur Wohnfläche rechnen.

    Anzugeben ist nur die Zahl der PKW-Stellplätze in Garagen. Der Bauzustand der als Garage genutzten Remise ist nicht entscheidend,

    solange sie tatsächlich benutzbar ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      NRW arbeitet nach dem Bundesmodel und nach der offiziellen Klickanleitung für Wohngrundstücke sind nur die Anzahl der Garagenstellplätze anzugeben und die sonstigen Nebengebäude brauchen nicht aufgeführt werden.
      https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...t%C3%BCcke.pdf
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nach Bundesrecht sind Nutzflächen die Gebäudeflächen, die für eigene oder fremde betriebliche oder für öffentliche Zwecke genutzt werden.

        Ist das nicht der Fall, sind das Abstell- oder Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, die nicht zur Wohnfläche rechnen.

        Anzugeben ist nur die Zahl der PKW-Stellplätze in Garagen. Der Bauzustand der als Garage genutzten Remise ist nicht entscheidend,

        solange sie tatsächlich benutzbar ist.
        Ich hab also einfach nur sehr große Abstellräume außerhalb der Wohnung.Vielen Dank!!!



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