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Grundsteuer NRW gemischt genutztes Grundstück

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    Grundsteuer NRW gemischt genutztes Grundstück

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich kontrolliere gerade noch mal meine Eingaben zur Grundsteuererklärung NRW für ein "gemischt genutztes Grundstück". Ist es richtig, dass nur die Angaben zur Bruttogrundfläche gemacht werden müssen und keine Aufschlüsselung nach Wohn-/Nutzflächen?

    Gruß
    Domik

    #2
    Ja, so steht das auch bei Elster in der Hilfe. Und ausführlich kannst du das auch in der offiziellen Klichanleitung für Nichtwohngrundstücke in NRW nachlesen:
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...t%C3%BCcke.pdf
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Danke für den Hinweis!
      Ich habe noch eine Frage:
      muss ich die Bruttogrundfläche mithilfe eines Faktors aus den Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes ermitteln, oder kann ich das auch anhand der Gebäudemaße berechnen?

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        #4
        Du kannst das selbstverständlich auch selber ermitteln. Wie das geht, steht auf Seite 22 der Klickanleitung für Nichtwohngrundstücke.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Dankeschön, Job erledigt!

          LG
          Domik

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