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Grundsteuer Bayern, Nebengebäudekonstellation wie angeben?

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    Grundsteuer Bayern, Nebengebäudekonstellation wie angeben?

    Hallo zusammen, Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen, wie ich meine Nebengebäude richtig angebe bzw. überhaupt einordne.

    Ich habe ein Zweifamilienhaus mit drei Nebengebäuden.

    Am Haus dran gebaut ist eine Garage mit 16qm und ein Abstellraum, über den beiden ist im 1. Stock eine Terrasse. Die Terasse mit 25% ist klar, der Abstellraum zählt ja nicht.

    Nebengebäude 1 (gemauert) hat eine Garage mit 13qm und meine Hobbywerkstatt mit 16qm.

    Nebengebäude 2 ist eine Holzlege mit gesamt 44qm, darin ein abschließbarer Raum (30,7qm), der Rest ist nur zu zwei Seiten offene Scheitholzlagerung. Ich würde das ganze als Schuppen bezeichnen. Hier drin stehen Fahrräder, Motorrad, Gartengeräte, Grill, Sportgeräte und und und. Das Tor ist hier so ausgeführt, dass man auch ein Auto rein fahren könnte, es ist aber kein befestigter Boden drin, quasi nur Erdboden. Man müsste auch über den Rasen fahren, um reinfahren zu können.

    Nebengebäude 3 schliesst nahtlos direkt an Nebengebäude 2 an und ist eine 10x3m Holzlege, komplett zu einer Seite offene Scheitholzlagerung.



    Wie gebe ich jetzt das ganze richtig an?
    Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, zählen die Brennholzlager gar nicht. Das heißt Nr. 3 fällt komplett raus, bei Nr. 2 würden nur die 30,7qm Schuppen zählen. Wie würdet ihr den Raum wie beschrieben einordnen?

    Eine Garage ist ja im Haus, die andere aber freistehend mit der Werkstatt dran. Zu der Hobbywerkstatt habe ich gar nichts gefunden. Ich hätte hier jetzt einfach 1 Nebengebäude mit zwei Garagen angegeben... Die Summe der Garagen sind eh nur 29qm.

    Also wären es:
    Haus 175qm
    2 Garagen 0qm (da gesamt 29)
    Schuppen 0qm (da abgerundet genau 30)

    Oder liege ich da falsch?


    Schon mal danke!
    Gruß
    Markus
    Zuletzt geändert von nightman; 24.01.2023, 14:22.

    #2
    Bei den Garagen liegst du m. E. richtig, da wird auch nicht unterschieden, ob innerhalb des Hauses oder in einem Nebengebäude.

    Die Lagerflächen für Brennholz rechnen nicht zur Nutzfläche nach DIN 277, die Nebengebäude würde ich mit dem Zusatz Brennholz

    trotzdem angeben, wobei nicht mehr als 25 Zeichen zulässig sind. Bei anderen Nutzflächen in Nebengebäuden bleiben insgesamt

    30 m² anrechnungsfrei, man gibt nur die Mehrflächen an. Was unklar bleibt, ist, wann Anbauten zum Hauptgebäude gehören oder

    wann sie Nebengebäude sind. Handwerklich sind manche Regelungen in Bayern m. E. ziemlicher Pfusch.

    https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, danke für die Einschätzung.

      Also die Brennholzlagerflächen schon angeben, aber dann mit 0qm, da sie egal wie groß nicht zählen?
      Die Nutzfläche wäre dann neben dem 30,7qm Schuppen die 16qm Hobbywerkstatt im anderen Gebäude mit zuzurechnen, also sind 16qm anzugeben.

      Dann müsste ich das ganze so angeben.

      Zweifamilienhaus 175qm
      2 Garagen 0qm
      Schuppen/Werkstatt 16qm
      Brennholzlagerung 0qm

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        #4
        In den Screenshots hier findest du Beispiele, wie ich das gemacht habe. Man muss das aber nicht so machen.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke, also die wahren Quadratmeter mit in den Text.
          Würde bei mir dann so aussehen. Die Gebäudebestandteile wären dann zwar durchgemischt, von den Nutzinhalten mit qm aber dann sinnig zusammen, in Summe dann auch wirklich richtig.

          Zweifamilienhaus 175 qm
          2 Garagen 29qm 0 qm
          Schuppen/Werkstatt 46qm 16 qm
          Brennholzlager 44qm 0 qm

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            #6
            Bei der Gebäudebezeichnung sind nur 25 Zeichen zulässig, das musst du eben ausprobieren.

            Diese Zusatzangaben sind natürlich nur dann hilfreich, falls die Erklärung von einem Menschen bearbeitet wird.

            Der Computer wird das ignorieren, aber es schadet nicht, die tatsächlichen Werte anzugeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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