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Grundsteuer NRW - Garagenhof

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    Grundsteuer NRW - Garagenhof

    Hallo zusammen,

    auf einem Grundstück (550m²) befindet sich ausschließlich ein Garagenhof. Bei der Erklärung habe ich angegeben, dass es ein sonstiges bebautes Grundstück ist sowie dass Garagen drauf stehen. So weit, so gut.. denk ich jedenfalls.

    Jetzt muss ich allerdings noch die Brutto-Grundfläche angeben. Muss ich die selbst ausrechnen, oder reicht es wenn ich die Größe des Grundstücks (bzw. die Nutzfläche) angebe?

    Und eine weitere Frage: Gibt es für Garagenhöfe einen anderen Bodenrichtwert als für Mietwohngrundstücke? Beim Bodenrichtwert steht ja immer Ein/Zwei-geschossig bzw. mehrgeschossig. Muss ich hier den Bodenrichtwert für Ein/Zwei-geschossig nehmen?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Muss ich die selbst ausrechnen,
    Ja, maßgeblich sind die Außenmaße der Gebäude.

    Gibt es für Garagenhöfe einen anderen Bodenrichtwert als für Mietwohngrundstücke? Beim Bodenrichtwert steht ja immer Ein/Zwei-geschossig bzw. mehrgeschossig. Muss ich hier den Bodenrichtwert für Ein/Zwei-geschossig nehmen?
    Gar nicht so einfach ! Normalerweise nimmt man den Bodenrichtwert der Wohnbebauung, zu der die Garagen gehören.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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