Hallo!
Ich bin mir einfach nicht sicher, wie Punkt 19 "Bei einer Fläche von Grund und Boden von mehr als 10.000qm" zu verstehen ist. Ich bin Eigentümerin einer ETW mit 2 Tiefgaragenstellplätzen in Bayern. Die ETW sowie die beiden Tiefgaragenstellplätze gehören jeweils zu den gleichen drei Flurstücken. Diese drei Flurstücke zusammen haben eine Fläche von 10078qm. Also würde ich es so verstehen, dass ich hier nähere Angaben machen muss. Wie finde ich nun aber den Anteil des Grund und Bodens heraus, der bebaut oder befestigt ist? Oder muss ich da gar keine Angaben machen, weil mein Anteil an den Flurstücken kleiner als 10.000qm ist und es hier nicht um die gesamte Flurstücksfläche geht, sondern nur um meinen Anteil daran?
Vielen Dank im Voraus!
Ich bin mir einfach nicht sicher, wie Punkt 19 "Bei einer Fläche von Grund und Boden von mehr als 10.000qm" zu verstehen ist. Ich bin Eigentümerin einer ETW mit 2 Tiefgaragenstellplätzen in Bayern. Die ETW sowie die beiden Tiefgaragenstellplätze gehören jeweils zu den gleichen drei Flurstücken. Diese drei Flurstücke zusammen haben eine Fläche von 10078qm. Also würde ich es so verstehen, dass ich hier nähere Angaben machen muss. Wie finde ich nun aber den Anteil des Grund und Bodens heraus, der bebaut oder befestigt ist? Oder muss ich da gar keine Angaben machen, weil mein Anteil an den Flurstücken kleiner als 10.000qm ist und es hier nicht um die gesamte Flurstücksfläche geht, sondern nur um meinen Anteil daran?
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