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    Fehlermeldung Flurstück Fläche

    Hallo, ich verzweifle bei der Grundsteuererklärung, und bekomme es trotz der bestehenden Threads nicht in den Kopf.
    "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens."
    Was muss ich in Zeile 10 und 11 eintragen? Habe screenhots angehängt.
    Die Eigentumswohnung im Mietshaus hat 50 qm. Im Grundbuchauszug steht: 160/10.000 und darunter: 42/219 und daneben 4019, weiter rechts 1.122 qm.
    Und was wäe dann in Zeile 4 der Anlage Grundstück (GW2) erwartet?
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    Diese Galerie hat 3 Bilder

    #2
    .. und darunter: 42/219 und daneben 4019
    Da die Spaltenüberschriften nicht sichtbar sind, tue ich mich schwer, die Werte richtig zu interpretieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Zahl 42 ist unterstrichen (im Original rot unterstrichen) und so werden im Grundbuch gelöschte Einträge gekennzeichnet. Wahrscheinlich soll das also Flur 219 Flurstück 4019 heißen. Aber du kannst ja die Überschriften besser lesen. Bei GW2 Zeile 4 müssten 17m² stehen, berechnet wird: 1122 * 160 / 10000 = 17,952 abgerundet 17m².
      Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 24.01.2023, 20:36.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Danke für den Hinweis, hier sieht man es besser.
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          #5
          Es ist alles so einzutragen, wie in der Antwort '#3 beschrieben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke für die Hilfe!

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