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RLP Grundsteuer, 4 verschiedene BRW selbe Teilfläche

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    RLP Grundsteuer, 4 verschiedene BRW selbe Teilfläche

    Hallo zusammen,

    ich habe die Grundsteuerklräung soweit fertig, jedoch noch einige Unklarheiten und hoffe das man mir etwas helfen kann.
    Ich habe vom Finanzamt RLP eine Hilfe bekommen wo ich meine Daten eintrage.
    Ich habe ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück (gesamt: 1512m²). Auf dem Teilstück 946m² befindet sich das Gebäude. Ich habe sonst nichts mehr auf dem Grundstück. Das ist ein einzelnes Flurstück.

    Aber was ich gar nicht verstehe ist, in Dokument GW2, 4 - Angaben zum Grund und Boden, trage ich die Werte ein. Für Teilfläche 1 ist das kein Problem.
    Aber was trage ich für Teilfläche 2 ein?
    Den steuerlichen Bodenwert Außenbereich? Warum habe ich mehrere Werte? Was sagt mir dieser Steuerliche Bodenwert und wieso ist dieser mehr als 40-fach höher als der höchste Bodenrichtwert?


    Nächste Frage: Dort steht ja "Land- und Forstwirtschaft". Muss ich für diese Teil-Fläche das Dokument GW3 ausfüllen?

    Ich wäre echt dankbar für eine kurze Erklärung, auch im Hinblick auf das Verständnis.

    Grundstück Haus
    Amtliche Fläche: 1512m²
    Teilfläche Flächenanteil in m² Wert in € je m² Art der Wertzone Entwicklungszustand Art der Nutzung
    1 946 75,00 Bodenrichtwert Baureifes Land Gemischte Baufläche
    2 546 57,00 Abgeleiteter Bodenwert Steuerlicher Bodenwert Außenbereich
    2 546 1,30 Bodenrichtwert Land- und Forstwirtschaft Grünland
    2 546 1,20 Bodenrichtwert Land- und Forstwirtschaft Acker
    2 546 0,40 Bodenrichtwert Land- und Forstwirtschaft Holzung

    #2
    Diese verwirrenden Tabellen hatten wir hier schon öfter. Generell gilt der Abgeleitete Bodenwert für den Außenbereich.

    wobei da immer 1 m² von der Gesamtfläche abgeht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ok, aber warum gilt der "abgeleitete Bodenwert für den Außenbereich?".
      Diese Teilfläche ist einfach mein Garten. Steigt der Grundstückwert dadurch, dass ich das angebe?
      Wo ist der Unterschied wenn ich Grünland angebe? Fläche ist günstiger, habe ich sonst noch Vor- und Nachteile?

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        #4
        Bebaute Grundstücke sind nun mal keine Landwirtschaft, der Garten eines Einfamilienhauses ist kein Grünland.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja ok, verständlich, dass es kein Grünland ist. Aber in Boris ist dieser Teilabschnitt auch nicht als "Baufläche" in rosa, sondern in grün, also als "Grünfläche". Das war schon immer als diese Grünfläche deklariert - auch vor der Grundsteuerreform. Ich verstehe nicht, wieso ich dieses Teilstück dann auf einmal um das 40x fache angeben muss. Erhält dieses Teilstück dann auch den entsprechenden Wert?
          Sorry, aber ich verstehe den Hintergrund dazu nicht

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            #6
            Hier mal die Beschreibung zum abgeleiteten Bodenwert aus der FAQ-Seite für RLP:

            Für Wohngrundstücke bzw. gewerblich genutzte Grundstücke außerhalb der Bodenrichtwertzonen geschlossener Ortschaften (sog. bebauter Außenbereich) wurden in Abstimmung mit dem Oberen Gutachterausschuss sog. abgeleitete Bodenwerte modellartig ermittelt. Bei der Ableitung dieser Werte wird auf die Bodenrichtwerte vergleichbarer baureifer Grundstücke benachbarter Baugebiete zurückgegriffen, die unter Zugrundelegung typischer Grundstücksmerkmale im Außenbereich mittels sog. Umrechnungskoeffizienten angepasst worden sind. Sie sind daher nur für Grundstücke innerhalb des bebauten Außenbereichs zu verwenden. Aufgrund der dortigen baulichen Ausnutzungsmöglichkeiten sind Bodenrichtwerte bezogen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft für diese Flächen nicht zu übernehmen.


            Weitere Ausführungen zur Ermittlung des abgeleiteten Bodenwerts sind auf der Seite des Oberen Gutachterauschusses unter folgendem Link zu finden:
            https://gutachterausschuesse.rlp.de/...euterungen.pdf
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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