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Grundsteuer Landwirtschaft: 100% der amtl. Fläche in Nutzungen angeben?

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    Grundsteuer Landwirtschaft: 100% der amtl. Fläche in Nutzungen angeben?

    Hallo zusammen!

    Muss ich bei landwirtschaftlichen Flächen bei den Nutzungen 100% eines Flurstücks angeben oder reicht es die Fläche zu nennen die tatsächlich genutzt wird?

    Beispiel: Ich habe eine landwirtschaftlich genutztes Flurstück von 1000qm (amtliche Fläche). Tatsächlich landwirtschaftlich nutzbar sind nur 900qm, der Rest ist unwegsam oder voller Gestrüpp. Reicht es wenn ich bei Nutzungen nur die 900qm angebe oder muss ich die restlichen 100qm auch erklären?

    #2
    Du musst 100% erklären, in dem geschilderten Fall also 2 Nutzungsarten für das Flurstück.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Super, Danke

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        #4
        Ich habe es übernommen, wie es im Bayern-Atlas steht und falls eine Teilfläche noch übrig war bzw. unklar von der Art d. Nutzung hab ich es einfach weggelassen.

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          #5
          Also ich habe mir gerade einmal im Bayern-Atlas ein paar unterschiedliche landwirtschaftliche Flächen angesehen und ich muss schon sagen, dass die dortigen Angaben wohl in den meisten Fällen den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Es dürfte m.E. daher kein Problem sein, die vollen 100% zu erklären.Im Zweifel kann man ja im Hauptvordruck erläuternde Angaben machen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Es dürfte m.E. daher kein Problem sein, die vollen 100% zu erklären.
            Es gibt leider sehr oft Teilflächen, die als Unkultivierte Fläche oder auch als Gehölz ausgewiesen sind. Ob das dann Geringstland oder Forstwirtschaft ist,

            ist nicht immer auf Anhieb zu erkennen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Wenn ich das nicht genau weiß, was ich anzugeben habe, nehme ich doch mich mich in Anspruch, die offensichtlich günstigere Nutzungsart zu wählen. Aber einfach eine Nutzungsart wegzulassen und nicht zu 100% meine Flächen zu erklären, halte ich persönlich für falsch. Ich überlasse es doch nicht dem Finanzamt, für mich die Nutzungsart festzulegen und somit evtl. eine höhere Grundsteuer zu verlangen. Aber jeder ist sein Glückes Schmied und muss selber eine Entscheidung treffen, schließlich ist es seine Erklärung.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Ich überlasse es doch nicht dem Finanzamt, für mich die Nutzungsart festzulegen und somit evtl. eine höhere Grundsteuer zu verlangen
                Wenn ich nach Erhalt des Bescheids Zweifel an der Einstufung durch das Finanzamt habe, kann ich mir die Flächen immer noch in der Natur ansehen

                und Einspruch einlegen. Oft sind das ja nur einige hundert Quadratmeter.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  ICH als Eigentümer fülle nach bestem Wissen und Gewissen meine Grundsteuererklärung aus. Wenn ich dabei aber dem Finanzamt die Einstufung überlasse, kann ich selbstverständlich begründeten Einspruch einlegen, um eine für mich günstige Nutzungsart zu erwirken. Besser ist doch, wenn ICH eine für mich passendende Nutzungsart vorgebe und wenn das Finanzamt dann aber anders entscheidet, muss es mir eine Begründung dazu liefern. Beweislastumkehr nennt man das im juristischen Sprachgebrauch.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Ich hätte da wegen weniger als 200 m² extra hinfahren müssen, um mir die unkultivierte Fläche in der Natur anzusehen, die liegt ja nicht vor der Haustür.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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