Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW - Landwirtsch. Betrieb (Verpachtung von Feldern) mit Hof und Scheune

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW - Landwirtsch. Betrieb (Verpachtung von Feldern) mit Hof und Scheune

    Hallo zusammen,

    ich besitze ein Flurstück in NRW mit einem verpachteten Feld und darauf befindet sich ein Hof mit einem Einfamilienhaus und ca. 10m entfernt eine ca. 100m² große Scheune in der ein alter Traktor, Holz und privates Vogelfutter gelagert wird. Da ich einen landwirtschaftlichen Betrieb durch die Verpachtung zweier Felder habe, muss ich diese Scheune dann als Nutzfläche angeben? Ich habe jetzt schon mehrere Aussagen gelesen und bin deshalb etwas verwirrt. Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

    Liebe Grüße,
    Christian

    #2
    Das oder die Felder werden nicht von der Hofstelle aus bewirtschaftet, habe ich das richtig verstanden ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort, Charlie.

      Genau, das ist richtig. Das Feld, welches an der Hofstelle liegt, wird außerhalb des Hofes von einem Nachbarn bewirtschaftet.

      Liebe Grüße,
      Christian

      Kommentar


        #4
        Das Feld, welches an der Hofstelle liegt, wird außerhalb des Hofes von einem Nachbarn bewirtschaftet.
        Dann darf die Scheune nicht der Landwirtschaft zugeordnet werden. Das ist dann ein privat genutzter Abstellraum außerhalb der Wohnung,

        der nicht zur Wohnfläche rechnet. Streitig könnte sein, ob eine Nutzung zum Abstellen eines alten Traktors als Garagenstellplatz gilt.

        In der Anlage 39 zum BewG steht nur: Nettokaltmiete – Festwert – für einen Garagenstellplatz (Einzelgarage/Tiefgarage)

        Da sich die Anlage 39 aber vorrangig mit Wohnen befasst, würde ich das verneinen. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X