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Grundsteuer RLP

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    Grundsteuer RLP

    Hallo, ich komme mit folgender Fehlermeldung nicht zurecht, obwohl ich die Werte mittlerweile mehrfach überprüft habe.


    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

    Es besteht aber auch eine Differenz hier:

    image.png

    Die wahre Größe der Wohnung entscheidet sich auch um 20% von dem Ergebnis des Faktors zur amtlichen Fläche.

    #2
    Ist das ein Einfamilienhaus am Land oder was ist das für ein Objekt ? In den Tabellen fehlt immer genau 1 m², das ist bekannt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Und wie löse ich das jetzt?

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        #4
        Und wie löse ich das jetzt?
        Du hast meine Frage nach der Grundstücksart noch nicht beantwortet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          So wie ich das aus deinen Angaben erkennen kann, hast du eine ETW - also Wohnungeigentum, richtig? Dein MEA beträgt 23/1000 von 3170m² der amtlichen Fläche. Da hier Teilflächen erwähnt werden, gehe ich mal davon, dass das Grundstück aus nur einem Flurstück besteht, richtig? Also erfasst du bei GW1 in Zeile 11 dann auch nur ein Flurstück. Weil die 2. Teilfläche soo klein ist, ist dein Anteil rein rechnerisch ja nur 0,1m² und das ist in diesem Fall für GW2 Zeile 4 nicht von Bedeutung, also gibst du dort deine Grundstücksanteile 72m² an, berechnet aus 23/1000 von 3170 = 72,91 gleich abgerundet 72m².
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
            So wie ich das aus deinen Angaben erkennen kann, hast du eine ETW - also Wohnungeigentum, richtig? Dein MEA beträgt 23/1000 von 3170m² der amtlichen Fläche. Da hier Teilflächen erwähnt werden, gehe ich mal davon, dass das Grundstück aus nur einem Flurstück besteht, richtig? Also erfasst du bei GW1 in Zeile 11 dann auch nur ein Flurstück. Weil die 2. Teilfläche soo klein ist, ist dein Anteil rein rechnerisch ja nur 0,1m² und das ist in diesem Fall für GW2 Zeile 4 nicht von Bedeutung, also gibst du dort deine Grundstücksanteile 72m² an, berechnet aus 23/1000 von 3170 = 72,91 gleich abgerundet 72m².
            Nach meinem Wissen (es handelt sich um die Wohnung meiner schwer dementen Großmutter, weshalb ich das in ihrem Namen machen muss) ist die Wohnung jedoch größer als die errechneten 72m2 .

            Du hast meine Frage nach der Grundstücksart noch nicht beantwortet.

            Hier lag der Hund begraben, ich habe sie falsch beantwortet. woher weiss ich denn nun aber wie sich die Bruchteilgemeinschaft nennt, geschweige denn, was ich bei "Eigentümer(innen)/Beteiligte 1. Eintrag" eintragen soll?

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              #7
              Die Großmutter wird Alleineigentümerin sein, der Rest steht in der Antwort '#5

              Es geht bei den 72 m² um den m²-Anteil am Grund und Boden, nicht um die Größe der Wohnung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Du kannst es im Bundesmodell auch noch genauer angeben, wenn Du willst:

                Im Hauptvordruck in Zeile 11 "3 - Beiden Flächen" auswählen.

                Auf der Anlage Grundstück dann zwei Einträge:
                72 m² zu Bodenrichtwert 350,00 € je m² (entsprechend 3165 * 23 / 1000 = abgerundet 72qm)
                0 m² zu Bodenrichtwert 335,00 € je m² (entsprechend 4 * 23 / 1000 = abgerundet 0 qm)

                Muss aber nicht sein, 0 bleibt 0...

                Gruß
                Sepp

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                  #9
                  Ich bedanke mich herzlich für eure Hilfe. Ich habe das jetzt so eingegeben. Dennoch ist unsere Wirtschaftseinheit größer als die 72m² , weiss jemand, wie ichdas am besten kläre? Widerspruch wird entsprechend eingereicht.

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                    #10
                    Zitat von Kas91 Beitrag anzeigen
                    Dennoch ist unsere Wirtschaftseinheit größer als die 72m² , weiss jemand, wie ich das am besten kläre?
                    Was meinst damit? Wie kommst du darauf?
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Dennoch ist unsere Wirtschaftseinheit größer als die 72m² , weiss jemand, wie ichdas am besten kläre? Widerspruch wird entsprechend eingereicht.
                      Ich verstehe die Frage nicht, da gibt es nichts zu klären. 72 m² sind der Anteil am Grund und Boden, die Wohnfläche der Wohnung ist etwas anderes.

                      Beides ist bewertungserheblich und wird deshalb ja auch abgefragt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ok, vielen Dank. Das habe ich selbst nicht verstanden, daher vielleicht auch ungünstig formuliert. #CLOSED

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