Hallo, ich hätte eine Frage zum Sach- bzw. Ertragswertverfahren. Wie erfolgt bei einem rein zu Wohnzwecken genutzten Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1950, Anbau ca. 1970) die Berechnung der neuen Grundsteuer, wenn das Wohnhaus nun durch diesen Anbau über 220 m2 Wohnfläche hat. Wird dabei dann das Sachwertverfahren angewandt, und ist dies zwingend nötig? Macht es Sinn, dieses Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus "umzubauen", weil dadurch das gemeinsame Treppenhaus aus der Berechnung fallen würde, und die Gesamtquadratmeter dadurch unter die 220 m2 fallen würde? Oder besteht die Möglichkeit, ein rein privat genutztes Einfamilienhaus mit knapp über 220 m2 Wohnfläche mit dem Ertragswertverfahren bewerten zu lassen?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung Bayern Einfamilienhaus Sachwertverfahren Ertragswertverfahren
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In Bayern hat das keine große Bedeutung, hier gelten reine Flächenmaßstäbe und nicht Ertrags- oder Sachwert.
Bei zwei abgeschlossenen Wohnungen fällt das Treppenhaus aus der Wohnflächenberechnung, das ist richtig.
Nachdem aber die Treppen selbst nicht zur Wohnfläche rechnen, wird das nicht die Welt bringen, so riesig sind
die Hauseingangsflure ohne Treppen erfahrungsgemäß auch nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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... keinen Unterschied, ob das Haus 219 oder 221 Quadratmeter Wohnfläche hat?
jährlich 3,15 € Grundsteuer aus. Ob sich da ein Umbau zu 2 abgeschlossenen Wohnungen wirklich lohnt ? Jede Wohnung braucht Küche und Bad.Freundliche Grüße
Charlie24
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Vielen lieben Dank für die super schnelle Antwort.
Das mit den 3 Quadratmetern Differenz war mir klar, ich bekam nur einen riesen Schreck, nachdem ich im Internet auf eine Seite gestoßen bin, auf der erklärt wurde, dass ab 220 m2 Wohnfläche statt des günstigeren Ertragswertverfahrens die wesentliche teurere Art des Sachwertverfahrens Verwendung finden soll.
Jetzt bin ich erleichtert, dass ja in Bayern das Flächenmodell Anwendung findet.
Vielen Dank nochmals.
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Wir haben fast 250 m² Wohnfläche, heute sind zufällig die Bescheide eingetroffen, es geht in Bayern alles nur nach Flächen.
Die Infos auf der Internetseite stimmen auch für die übrigen Bundesländer nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
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