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    komplizierter Fall?

    RLP

    Grundsteuererklärung für ein emischt genutztes Grundstück
    Teileigentumserklärung
    TE1 Wohnung Nutzer 1 (Eigentum Nutzer 1)
    TE2 Wohnung Nutzer 2 (Eigentum Nutzer 1)

    TE3 Geschäftsräume und Garagen (Eigentum Nutzer 2)

    Also hat Nutzer 2 KEINEN eigenen Wohnraum im Besitz, muss dennoch die Gesamte Grundsfläche angegeben werden und auch Wohungsflächen? Oder eher angaben zu Gemoschter Nutzung und nur die Gewerblichen Flächen?
    Dann bei Nutzer 1 beide TE (Wohnungen) zusamme in seiner Erklärung (hier dann nur Wohnnutzung de Grundstücks - oder dennoch Gemischt?

    Wie kompliziert kann man diese Erklärung denn noch machen???
    Zuletzt geändert von Wichtelmann; 25.01.2023, 16:02.

    #2
    Bei Wohnungs- und Teileigentum erklärt jeder nur seine eigenen wirtschaftlichen Einheiten, was ist jetzt daran kompliziert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      hm...
      Also bei GW1 müssen dennoch alle Teileigentumsinhaber (des Grundstücks) (also Bruchteilsgemeinschaft) eingetragen werden?
      Also für jede TE ein Eintrag?
      Heisst
      2 mal Nutzer 21 und 1 mal Nutzer 2?

      Etwas komplizierter wirds aber bei GW2 Demnach hat Nutzer 2 ja gar keinen Wohraum, obwohl er drin wohnt?

      Kommentar


        #4
        Also bei GW1 müssen dennoch alle Teileigentumsinhaber (des Grundstücks) (also Bruchteilsgemeinschaft) eingetragen werden?
        Nein, jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum ist eine eigene wirtschaftliche Einheit mit eigenem Aktenzeichen bzw. Grundsteuernummer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja ok, aber das Grundstück IST doch eineBruchteilsgemeinschaft? Und wenn man das angibt müssen die einzelnen Eigentümer aufgelistet werden?
          Oder stellt man sich einfach dumm und sagen wir Grundstück 300m²
          TE jeweils 333,33/1000

          Dann macht JEDER Eigentümer eine Erklärung ur für diese 100m²?

          Bleibt aber die Frage nach der Grundstücksnutzung...

          Kommentar


            #6
            Bleibt aber die Frage nach der Grundstücksnutzung...
            Es gibt die Grundstücksart Wohnungseigentum und des gibt die Grundstücksart Teileigentum.

            https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Also bei GW1.3 kommt die gesamte Fläche des Grundstücks rein
              und bei GW1.4 ?

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                #8
                Also bei GW1.3 kommt die gesamte Fläche des Grundstücks rein
                Ausgangsfläche ist immer das gesamte Flurstück, deshalb gibt man ja Zähler und Nenner in Zeile 11 an.

                und bei GW1.4 ?
                Du meinst GW2 Zeile 4 ? Den m²-Anteil am Grund und Boden muss man selbst berechnen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  DANKE!
                  So langsam erhellt sich das alles ein wenig...
                  Ein Teil meiner TE besteht aus einem Geschäftsteil im Erdgeschoss des Wohnhauses, separat angebaute Garegen und Lagerräume. Soll/muss ich nun für jede dieser Objekte eine eigene "Bewertung" in der GW2 Zeile 6 anlegen?

                  Warum hat man solche Dinge nicht einfach ind er Erläuterung am Rand eingetragen - Du kannst es doch auch schlüssig erklären...

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                    #10
                    Soll/muss ich nun für jede dieser Objekte eine eigene "Bewertung" in der GW2 Zeile 6 anlegen?
                    Das ist sicher nicht ungeschickt. Garagen und Kaltlager sind nach der Anlage 42 zum BewG billiger.

                    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Nun wird mir ein Fehler im Formular angezeigt. Im GW1 bei Punkt 4 muss ich dann doch Bruchteilsgemeinschaft angeben und die Inhaber der beiden anderen TE angeben?

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                        #12
                        Im GW1 bei Punkt 4 muss ich dann doch Bruchteilsgemeinschaft angeben und die Inhaber der beiden anderen TE angeben?
                        Nein, dein Teileigentum gehört dir allein !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Für die Erklärung meiner Mutter:
                          TE 164,5200/1000 4m" ergäbe ja eine Fläche von 0,65808 m². Dann muss ich diese Fläche überhaut nicht angeben? (GW1 Zeile 3)

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                            #14
                            ... ergäbe ja eine Fläche von 0,65808 m².
                            Mehrere Teilflächen müssen bei gleichem Bodenrichtwert addiert werden, erst die Summe darf man auf volle m² abrunden.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Wichtelmann Beitrag anzeigen
                              Für die Erklärung meiner Mutter:
                              TE 164,5200/1000 4m" ergäbe ja eine Fläche von 0,65808 m². Dann muss ich diese Fläche überhaut nicht angeben? (GW1 Zeile 3)
                              Wenn ihr 16,452 Prozent von einem Frühstück mit der Gesamtfläche von 4qm gehören, ist das rechnerisch richtig. Es werden aber alle Flurstückteile zum gleichen BRW addiert, vielleicht sorgen die 0,658 dafür, dass es hinterher ein qm mehr ist.

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