Hallo zusammen,
bei uns folgender (eigentlich recht einfacher) Fall: Wir besitzen eine Doppelhaushälfte mit Grundstück. Zu dem Doppelhaus gehören auch zwei Garagen (also uns eine) sowie ein gepflasterter Bereich vor den Garagen.
Laut Kaufvertrag (und auch im Finanzamt-Schrieb so aufgeführt) gehören uns zwei Flurstücke:
1. Flurstück: 256 m² als Gebäude- und Freifläche
2. Flurstück: 52 m² als Verkehrsfläche
Laut Grundbuch haben wir am 2. Flurstück 1/2 Mieteigentumanteil.
Ich vermute mal, das 2.Flurstück ist der Platz mit/vor den Garagen?
Für Flurstück 1 finde ich über BORIS den Grundstückbemesserungswert.
Flurstück 2 finde ich allerdings überhaupt nicht in BORIS.
Jetzt die Fragen:
Ich denke, dass ich die Flurstücke beide in der Grundsteuer-Erklärung unter Punkt 3 aufführen muss? Sie sind ja auch im Finanzamt-Schrieb gelistet.
Dann muss ich diese aber ja auch in der Anlage GW2 aufführen (denn man muss ja darauf verweisen).
Allerdings kenne ich ja den Bodenrichtwert nicht für das zweite Grundstück.
Oder muss ich in GW2 dann die Flurstücke addieren (256 + 52/2) = 282 m² und dann einfach den für das 1. Flurstücks ermittelten Bodenrichtwert angeben?
Vielen Dank schon mal!
bei uns folgender (eigentlich recht einfacher) Fall: Wir besitzen eine Doppelhaushälfte mit Grundstück. Zu dem Doppelhaus gehören auch zwei Garagen (also uns eine) sowie ein gepflasterter Bereich vor den Garagen.
Laut Kaufvertrag (und auch im Finanzamt-Schrieb so aufgeführt) gehören uns zwei Flurstücke:
1. Flurstück: 256 m² als Gebäude- und Freifläche
2. Flurstück: 52 m² als Verkehrsfläche
Laut Grundbuch haben wir am 2. Flurstück 1/2 Mieteigentumanteil.
Ich vermute mal, das 2.Flurstück ist der Platz mit/vor den Garagen?
Für Flurstück 1 finde ich über BORIS den Grundstückbemesserungswert.
Flurstück 2 finde ich allerdings überhaupt nicht in BORIS.
Jetzt die Fragen:
Ich denke, dass ich die Flurstücke beide in der Grundsteuer-Erklärung unter Punkt 3 aufführen muss? Sie sind ja auch im Finanzamt-Schrieb gelistet.
Dann muss ich diese aber ja auch in der Anlage GW2 aufführen (denn man muss ja darauf verweisen).
Allerdings kenne ich ja den Bodenrichtwert nicht für das zweite Grundstück.
Oder muss ich in GW2 dann die Flurstücke addieren (256 + 52/2) = 282 m² und dann einfach den für das 1. Flurstücks ermittelten Bodenrichtwert angeben?
Vielen Dank schon mal!
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