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Grundsteuererklärung - Erbengemeinschaft mit Nießbrauchsrecht - Wer wird angegeben?

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    Grundsteuererklärung - Erbengemeinschaft mit Nießbrauchsrecht - Wer wird angegeben?

    Hallo
    Mein Bruder und ich haben von meiner Mutter ein Haus und Grundstück geerbt. Es wurde Angegeben, das mein Bruder das Haus und Grundstück bekommt und ich von ihm einen Finanziellen Ausgleich (also 50% vom Hauswert mit Grundstück). Meinem Vater wurde ein lebenslanges Nießbrauchs Recht eingeräumt.

    Jetzt weis ich nicht wie bei der Erklärung die 3 Parteien einzutragen sind.
    - Alle 3 mit 33%
    - Alle 3 eintragen aber mein Vater mit 0% und mein Bruder und ich mit je 50%
    - Nur mein Bruder und mich mit je 50% eintragen
    - Nur mein Bruder eintragen mit 100%
    - ....

    #2
    Nur mein Bruder und mich mit je 50% eintragen
    Wenn das dem Rechtsstand 01.01.2022 entspricht und die geplante Erbauseinandersetzung noch nicht oder erst danach erfolgt ist,

    dann ist diese Variante richtig. Der Vater wäre nur zu erfassen, wenn er selbst Miteigentümer oder Mitglied der Erbengemeinschaft wäre.

    Die Erbquoten müssen im Übrigen nicht angegeben werden !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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