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Grundsteuer Bayern Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

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    Grundsteuer Bayern Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

    Hallo,

    ich habe einen Betrieb der Landwirtschaft in Bayern. Desweiteren habe ich ein Grundstück, mit einem Gebäude, in dem ein Teil für eine Wohnung, ein weiterer Teil für die Landwirtschaft und ein dritter Teil für einen Gewerbetreib genutzt wird.

    Für das Gebäude habe ich die Anlage Grundstück ausgefüllt und für die Landwirtschaft die Anlage Land-und Forstwirtschaft.

    Bei der Prüfung des Antrags stellt das Programm einen Fehler fest, da im Hauptvordruck, bei Art der wirtschaftlichen Einheit, Land-und Forstwirtschaft angekreuzt ist. Die Anlage Grundstück ist hier nicht zulässig. Den Punkt bebautes Grundstück kann ich nicht zusätlich ankreuzen. Wo liegt der Fehler bzw. was muss ich tun?


    #2
    Wo liegt der Fehler bzw. was muss ich tun?
    Du musst Grundvermögen und Landwirtschaft absolut trennen und auch so erklären, da sind also 2 Erklärungen zu erstellen.

    Der Wohnteil und die gewerbliche Nutzung gehören zum Grundvermögen, die für die Landwirtschaft genutzten Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen

    musst du der Landwirtschaft als Hofstelle zuordnen. Die Flächenermittlung und -zuordnung muss man selbst machen. In der Erklärung für das

    Grundvermögen gibt man die Aufteilung zwischen Grundvermögen und Landwirtschaft über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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