Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Nebengebäude auf einem Wohngrundstück - es geht um die Grundsteuer Bayern:
Wir habein eine "Holzhalle". Das ist ein zweigeschossiger in den Hang gebauter fester Schuppen. Unten nutzen wir ihn mit ca 20m² als Gartengerätehaus, oben auch mit ca 20 m² als Brennholzlager.
Wenn ich das richtig verstehe zählt das Holzlager nicht, wohl aber der Gartenhausteil, aber dann auch mit 0, da er unter 30m² ist. Oder?
ich habe eine Frage zu einem Nebengebäude auf einem Wohngrundstück - es geht um die Grundsteuer Bayern:
Wir habein eine "Holzhalle". Das ist ein zweigeschossiger in den Hang gebauter fester Schuppen. Unten nutzen wir ihn mit ca 20m² als Gartengerätehaus, oben auch mit ca 20 m² als Brennholzlager.
Wenn ich das richtig verstehe zählt das Holzlager nicht, wohl aber der Gartenhausteil, aber dann auch mit 0, da er unter 30m² ist. Oder?
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