Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Deklaration von Wegen der Land- und Forstwirtschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Deklaration von Wegen der Land- und Forstwirtschaft

    wie ist mit im Grundbuch explizit als „Verkehrsfläche“ bzw. im Bayern-Atlas als „Weg“ deklarierten Flächen umzugehen wenn diese unter gemeinsamer Flurnummer zusammen mit Landwirtschafts- bzw. Waldflächen aufgeführt sind?
    Können Sie als "dem öffentlichen Verkehr dienend" weggelassen, oder müssen Sie als „Waldweg" der Waldfläche zugeordnet bzw. bei Landwirtschaftsflächen als „Hofstelle“ deklariert werden? Einer der „Wege“ ist explizit einer Staatsstrasse zugeordnet.

    - wie ist eine im Grundbuch als „Waldfläche“, im Bayern-Atlas aber als „Gehölz“ deklarierte Fläche anzugeben? Geringstland oder doch Waldfläche?

    - wie ist eine im Grundbuch als „Ödland“ bzw. im Bayern-Atlas als „unkultivierte Fläche“ deklarierte Fläche anzugeben? Event. „Unland" oder „Geringstland“?

    #2
    oder müssen Sie als „Waldweg" der Waldfläche zugeordnet bzw. bei Landwirtschaftsflächen als „Hofstelle“ deklariert werden? Einer der „Wege“ ist explizit einer Staatsstrasse zugeordnet.
    Waldwege bis 5 m Breite gehören zur Forstwirtschaft, Feldwege sollen als Nebenflächen und damit als Hofstelle erklärt werden.

    Den letzten Satz habe ich nicht verstanden, was meinst du mit zugeordnet genau ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie, vielen Dank für Deine Unterstützung. Der Eintrag im Bayern-Atlas lautet "24 qm Straßenverkehr St 2322"
      Beste Grüße, Peter

      Kommentar


        #4
        Der Eintrag im Bayern-Atlas lautet "24 qm Straßenverkehr St 2322"
        Die 24 m² würde ich einfach weglassen. Die müsste das Straßenbauamt vielleicht mal kaufen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X