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Bauliche Veränderung, BJ, Grundsteuer, NRW

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    Bauliche Veränderung, BJ, Grundsteuer, NRW

    Hallo zusammen,

    wir haben an einigen Gebäuden bauliche Veränderungen vorgenommen. Dies wurde wohl vor einigen Jahren dem FA auch gemeldet. Jetzt wird in ELSTER nach dem Baujahr gefragt. Aber gebe ich denn nun das Baujahr, oder das Jahr der Abschluss der Veränderung an?

    Eine zweite Frage: In ELSTER sind unter Nichtwohngrundstücke (Sachwertverfahren, Anlage GW2) die Gebäude anzugeben. Ich habe nun alle Gebäude einzeln eingetragen. Wenn ich mir die alten Bescheide anschaue, dann sehe ich, dass da diverse Bauteile im Bescheid stehen. Ich weiß nun nicht, was für Bauteile man angeben muss. Ob man das überhaupt angeben muss, oder nur die Häuser...

    Kann mir da bitte jemand helfen?

    Danke im Voraus für Eure Hilfe.

    VG
    Zuletzt geändert von Belexus; 26.01.2023, 10:00.

    #2
    Aber gebe ich denn nun das Baujahr, oder das Jahr der Abschluss der Veränderung an?
    Das Baujahr !

    Ich weiß nun nicht, was für Bauteile man angeben muss
    Du musst nachsehen, ob bzw. welche der verfügbaren Gebäudetypen für die Objekte passen: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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