Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer bei Eckgrundstück zwei Eingänge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer bei Eckgrundstück zwei Eingänge

    Guten Tag.

    Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, das auf einem Eckgrundstück liegt. Es gibt zwei Hauseingänge (also auch zwei separate Hausaufgänge), einer an Straße A der andere an Straße B. Trotzdem bilden beide Teile eine wirtschaftliche Einheit. Leider habe ich keine Möglichkeit gefunden, das übersichtlich bei Elster einzugeben. Was muss ich tun? Zwei Erklärungen abgeben?
    Zusätzlich besteht das Grundstück aus einer Flur aber zwei Flurstücken. Das Gebäude steht mit beiden Aufgängen auf einem Flurstück, das zweite ist nur der Vorgarten. Gibt es eine Möglichkeit, das anzugeben? Oder soll ich das im Hauptvordruck unter Punkt 6 (ergänzende Angaben) eintragen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    #2
    Leider habe ich keine Möglichkeit gefunden, das übersichtlich bei Elster einzugeben. Was muss ich tun? Zwei Erklärungen abgeben?
    Es besteht doch auch keine Notwendigkeit, Bei einem Mietwohngrundstück gibt man die Anzahl der Wohnungen und deren Wohnfläche an.

    Die Anzahl der Eingänge und der Treppenhäuser interessiert nicht.

    Das Gebäude steht mit beiden Aufgängen auf einem Flurstück, das zweite ist nur der Vorgarten. Gibt es eine Möglichkeit, das anzugeben? Oder soll ich das im Hauptvordruck unter Punkt 6 (ergänzende Angaben) eintragen?
    Der Vorgarten gehört zur wirtschaftlichen Einheit und ist ganz normal in GW1 als Flurstück zu erfassen. Bei gleichem Bodenrichtwert ist

    in Zeile 4 von GW2 die Summe der m² beider Flurstücke einzutragen, wofür sollen da Ergänzende Angaben notwendig sein ?

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort, das hat mir schon weitergeholfen. Trotzdem muss ich noch einmal Nachfragen:

      Das Gebaude hat quasi zwei unterschiedliche Adressen, weil es an einer Kreuzung liegt. Der eine Eingang ist beispielhaft in der Musterstraße 10 und der andere in der Querstraße 1. In GW1 Punkt 2 soll ich ja die Lage des Grundstücks angeben, da scheint aber nur Platz für einen Straßennamen zu sein. Oder übersehe ich auch hier etwas? Oder reicht in diesem Fall ein Straßenname?

      Danke nochmal für weitere Unterstützung.

      Kommentar


        #4
        Oder reicht in diesem Fall ein Straßenname?
        Es reicht eine Adresse, die zweite könnte man allenfalls unter Ergänzende Angaben dazu schreiben.

        Vielleicht steht ein Straßenname auf dem Info-Schreiben, dann nimmt man den. Bewertungserheblich ist das sowieso nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Thies Beitrag anzeigen
          Das Gebaude hat quasi zwei unterschiedliche Adressen, weil es an einer Kreuzung liegt.
          Was heißt hier quasi? Meines Wissens haben Gebäude nur eine postalische Adresse. Was steht denn im Grundbuch?
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank für die Antworten, das hat mir sehr geholfen.

            Kommentar

            Lädt...
            X