GS Berlin Doppelhaushälfte

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  • Die Verzweifelte
    Neuer Benutzer
    • 26.01.2023
    • 3

    #1

    GS Berlin Doppelhaushälfte

    Ich bin am verzweifeln! Meine Mutter besitzt eine Doppelhaushälfte. Gemäß Grundbuch gehört ihr das Grundstück zu 50/100 Eigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an Wohnung Nr. 1 (Doppelhaushälfte). Wie wird das richtig erklärt? Für Hilfe wäre ich echt dankbar.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Das ist Wohnungseigentum und muss auch so erklärt werden. Sie ist Alleineigentümerin ihrer Doppelhaushälfte,

    der Nachbar kommt darin nicht vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Die Verzweifelte
      Neuer Benutzer
      • 26.01.2023
      • 3

      #3
      Danke schon mal. Vermutlich bin ich aber zu doof, SORRY. Was muss ich denn im Hauptvordruck in Zeile 32 eintragen?

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      • HundKatzeMaus
        Erfahrener Benutzer
        • 31.08.2022
        • 1355

        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Sie ist Alleineigentümerin
        Wurde doch schon gesagt. Wo ist das Problem?
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        • HundKatzeMaus
          Erfahrener Benutzer
          • 31.08.2022
          • 1355

          #5
          Genauer beschrieben: "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" und unten musst du die Eintümerin eintragen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          • HundKatzeMaus
            Erfahrener Benutzer
            • 31.08.2022
            • 1355

            #6
            Berlin hat auch eine schöne Ausfüllhilfe im nachfolgendem Link veröffentlicht, die du dir mal downloaden und anschauen solltest. Du musst aber die für Eigentumswohnung auswählen, da deine Mutter ja Wohnungseigentum besitzt.

            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            • Die Verzweifelte
              Neuer Benutzer
              • 26.01.2023
              • 3

              #7
              Das war sehr hilfreich, ich glaube, ich habe es endlich geschafft. Vielen Dank!

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