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Grundsteuer zB NRW Flächen im Aussenbereich

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    Grundsteuer zB NRW Flächen im Aussenbereich

    Hallo an alle Grundsteuerbefassten bzw -belasteten..

    Vielleicht hat jemand Ideen zu folgender Situation (die vermutlich zigtausenden Eigentümer betreffen wird...):

    Grundstück(e) im Aussenbereich, mehrere Flurstücke, FA teilte BRW mit für Aussenbereich EUR 260, nur 1 Aktenzeichen GrSt B. Ein Flurstück ist Haus mit etwas Fläche drumherum (800 m2), eine Fläche ist grösseres Grünland (2400 m2). Wird als Wiese genutzt, aber nicht gartenmässig kultiviert etc, und liegt im Landschaftsschutzgebiet.

    BORIS gibt zwar alternative L+F Werte EUR 0,7 etc. an, laut FA soll aber alles als 1 Einheit zu EUR 260 zu werten sein, die Grünfläche würde ja auch als Garten genutzt, es stünde ja z. B. ein Trampolin auf der Fläche (zu sehen mit www.3d.ruhr- ja das hat sich das FA dort angeschaut).

    Der Eigentümer wird bei der Bewertung einen 10-fach höhere GrSt Wert haben als bisher. Das kann irgendwie nicht sachgerecht sein in den Aussenbereichen, wo eine Vielzahl von Flächen kein Bauland sind, auch nie werden und teils mit dem Hausgrundstück überhaupt nichts zu tun haben/zusammenhängen. Separates L+F Aktenzeichen will FA Stadt nicht vergeben (auf dem Land machen es manche FA's anscheinen aber in solchen Fällen, alle Flächen dort "wären ja irgendwann einmal L+G gewesen"...),

    Was kann man hier machen? Ich dachte daran, einfach für GrSt B den Grünlandwert L+F aus Boris anzusetzen und im Freitext zu erläutern, dass der BORIS-Wert GrSt B dort ja nur für Bauland/Bau-Erwartungs/-Rohbauland in Frage kommt, was für separate Grün-+Waldflächen nicht gelten könne. L+F Betrieb besteht aber auch nicht, also auch keine GrSt A möglich ist.

    Ist das sinnvoll oder sogar richtig gedacht? Wäre sehr dankbar für Meinungen und Erfahrungen. Habe schon mit einigen Leuten im Umfeld diskutiert, auch Fachleuten- so richtig weiss es keiner. Totschlagargument Fachliteratur: Bewertungsabschhäge für individuelle Gegebeneheiten sieht das GrStG nicht vor.
    Viele Grüße und viel Erfolg für die, die auch noch dran sitzen..

    #2
    Zitat von dickibaer Beitrag anzeigen
    Hallo an alle Grundsteuerbefassten bzw -belasteten..

    Vielleicht hat jemand Ideen zu folgender Situation (die vermutlich zigtausenden Eigentümer betreffen wird...):

    Grundstück(e) im Aussenbereich, mehrere Flurstücke, FA teilte BRW mit für Aussenbereich EUR 260, nur 1 Aktenzeichen GrSt B. Ein Flurstück ist Haus mit etwas Fläche drumherum (800 m2), eine Fläche ist grösseres Grünland (2400 m2). Wird als Wiese genutzt, aber nicht gartenmässig kultiviert etc, und liegt im Landschaftsschutzgebiet.

    BORIS gibt zwar alternative L+F Werte EUR 0,7 etc. an, laut FA soll aber alles als 1 Einheit zu EUR 260 zu werten sein, die Grünfläche würde ja auch als Garten genutzt, es stünde ja z. B. ein Trampolin auf der Fläche (zu sehen mit www.3d.ruhr- ja das hat sich das FA dort angeschaut).

    Der Eigentümer wird bei der Bewertung einen 10-fach höhere GrSt Wert haben als bisher. Das kann irgendwie nicht sachgerecht sein in den Aussenbereichen, wo eine Vielzahl von Flächen kein Bauland sind, auch nie werden und teils mit dem Hausgrundstück überhaupt nichts zu tun haben/zusammenhängen. Separates L+F Aktenzeichen will FA Stadt nicht vergeben (auf dem Land machen es manche FA's anscheinen aber in solchen Fällen, alle Flächen dort "wären ja irgendwann einmal L+G gewesen"...),

    Was kann man hier machen? Ich dachte daran, einfach für GrSt B den Grünlandwert L+F aus Boris anzusetzen und im Freitext zu erläutern, dass der BORIS-Wert GrSt B dort ja nur für Bauland/Bau-Erwartungs/-Rohbauland in Frage kommt, was für separate Grün-+Waldflächen nicht gelten könne. L+F Betrieb besteht aber auch nicht, also auch keine GrSt A möglich ist.

    Ist das sinnvoll oder sogar richtig gedacht? Wäre sehr dankbar für Meinungen und Erfahrungen. Habe schon mit einigen Leuten im Umfeld diskutiert, auch Fachleuten- so richtig weiss es keiner. Totschlagargument Fachliteratur: Bewertungsabschhäge für individuelle Gegebeneheiten sieht das GrStG nicht vor.
    Viele Grüße und viel Erfolg für die, die auch noch dran sitzen..

    Hallo,
    diesen Beitrag habe ich gerade erst entdeckt. Ich habe ähnliche Probleme. Gibt es mittlerweile Neuigkeiten?

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