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Grundsteuererklärung Niedersachsen - Grundstück + Garagengrundstück

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    Grundsteuererklärung Niedersachsen - Grundstück + Garagengrundstück

    Hallo,

    Ich habe eine Frage bezüglich der Angabe zur Garage. Wir haben eine Reihenhaus und eine Garage auf einem weiterem Grundstück, von dem uns nur 1/5 gehört.
    Vermutlich muss ich bei der Grundsteuer beide Grundstücke angeben?
    Aber beim Gebäude nicht die Garage aufführen, weil sie kleiner als 50m² ist?

    Danke schon einmal.

    #2
    Vermutlich muss ich bei der Grundsteuer beide Grundstücke angeben?
    Richtig, beim Garagenflurstück Zähler 1 und Nenner 5 angeben.

    Aber beim Gebäude nicht die Garage aufführen, weil sie kleiner als 50m² ist?
    Bitte die Hilfe lesen, auswendig weiß ich das nicht. In Bayern muss man die Garage angeben, aber bei der Nutzfläche 0 m² eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke!
      In Niedersachsen muss ich sie, soweit ich es verstehen, nur angeben, wenn sie über 55 m² hat.

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        #4
        In Niedersachsen muss ich sie, soweit ich es verstehen, nur angeben, wenn sie über 55 m² hat.
        Kann sein, wobei es aber auch in Niedersachsen 50 m² sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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