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Grundsteuer für Mietshaus, doch einige Wohnungen ohne Heizung, unbewohnt

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    #16
    Zitat von timote Beitrag anzeigen
    Bruttogrundfläche: Im Portal reguvis.de heißt es: "wird von nicht anrechenbaren Kriechkellern dann gesprochen, wenn sie eine lichte Höhe von weniger als 1,25 m haben."
    Leider ist dein Kelleer höher.
    Eben. Wer denkt sich sowas aus, ich meine die Grenze von 1,25m? Wäre ein Keller mit 1,30m Höhe denn mehr nutzbar als einer mit 1,20 Höhe? Wohl kaum.
    Ok, unser Keller ist schon höher als 1,60m, ich schätze mal vielleicht 1,70 oder 1,75m. Ist auch nicht überall gleich. Aber ich kann nirgends aufrecht stehen. Worauf ich mit dem Rant bezüglich der Bruttogrundflächenberechnung hin wollte: den Sachwert im Prinzip nur an Baujahr und Bruttogrundfläche festzumachen ist doch kompletter Irrsinn.
    Ich kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber gerichtlich zur Nachbesserung gezwungen wird. Andererseits ist mir klar, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Verschlimmbesserung hoch wäre, wenn weitere Kriterien abgefragt werden...

    In unserem Fall: vielleicht sollte man am besten zusehen, bis Ende 2024 durch Umbauten/Umwidmung den Wohnanteil über 80% zu bringen und das ganze so in ein Wohnhaus zu verwandeln...?

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      #17
      Aber ich kann nirgends aufrecht stehen.
      Du bist einfach zu groß gewachsen. Meine Frau könnte bei 1,70 m lichter Höhe problemlos stehen.

      In unserem Fall: vielleicht sollte man am besten zusehen, bis Ende 2024 durch Umbauten/Umwidmung den Wohnanteil über 80% zu bringen und das ganze so in ein Wohnhaus zu verwandeln...?
      Möglicherweise ist das günstiger, aber das müsste man ausrechnen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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