Zitat von timote
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Ok, unser Keller ist schon höher als 1,60m, ich schätze mal vielleicht 1,70 oder 1,75m. Ist auch nicht überall gleich. Aber ich kann nirgends aufrecht stehen. Worauf ich mit dem Rant bezüglich der Bruttogrundflächenberechnung hin wollte: den Sachwert im Prinzip nur an Baujahr und Bruttogrundfläche festzumachen ist doch kompletter Irrsinn.
Ich kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber gerichtlich zur Nachbesserung gezwungen wird. Andererseits ist mir klar, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Verschlimmbesserung hoch wäre, wenn weitere Kriterien abgefragt werden...
In unserem Fall: vielleicht sollte man am besten zusehen, bis Ende 2024 durch Umbauten/Umwidmung den Wohnanteil über 80% zu bringen und das ganze so in ein Wohnhaus zu verwandeln...?
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