Mehrfamilienhaus mit eigengenutzter Wohnung- welche Grundstücksart (NRW)?

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  • markskram
    Neuer Benutzer
    • 26.01.2023
    • 4

    #1

    Mehrfamilienhaus mit eigengenutzter Wohnung- welche Grundstücksart (NRW)?

    Hallo zusammen, wir besitzen ein Mehrfamilienhaus in NRW, in dem wir eine Wohnung selbst bewohnen und die restlichen vermieten- welche Grundstücksart ist das? Mich schreckt die Angabe bei Elster ab, dass bei Mietwohngrundstücke Wohnungseigentum ausgeschlossen wird...
    Ich freu mich über eine erhellende Antwort!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Mich schreckt die Angabe bei Elster ab, dass bei Mietwohngrundstücke Wohnungseigentum ausgeschlossen wird.
    Wohnungseigentum und Eigennutzung einer Wohnung haben miteinander nichts zu tun. Wohnungseigentum liegt nur vor, wenn

    es Sondereigentum an den einzelnen Wohnungen gibt, jeweils verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Flurstück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • markskram
      Neuer Benutzer
      • 26.01.2023
      • 4

      #3
      Vielen Dank für die prompte Antwort- das heißt also dass ich "Mietwohngrundstück" angebe und es egal ist, dass wir selber auch dort wohnen?!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        das heißt also dass ich "Mietwohngrundstück" angebe und es egal ist, dass wir selber auch dort wohnen?!
        Das spielt überhaupt keine Rolle ! Ich kenne ein Mietwohngrundstück mit 3 Wohnungen, die allein von den Eigentümern (2 Schwestern)

        und deren Eltern bewohnt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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