Grundsteuererklärung: Wohnflächenberechnung Loggia/Balkon

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  • Martin C
    Neuer Benutzer
    • 26.01.2023
    • 2

    #1

    Grundsteuererklärung: Wohnflächenberechnung Loggia/Balkon

    Hallo zusammen,

    habe eine Frage bezüglich der Grundsteuererklärung bei der ich nicht weiter komme, vielleicht weiß hier jemand Genaueres:
    Bei unseren beiden Wohnungen in München sind Balkone und Loggia mal mit 33%, mal mit 50% angerechnet in den Kaufverträgen. Laut WoFLV sollten sie zu 25% bis max. 50% angerechnet. werden.
    Die Frage ist nun: Was kann bzw. was muss ich bei der Grundsteuererklärung angeben?
    Darf ich abweichend vom Kaufvertrag Balkone und Loggia mit nur 25% anrechnen oder muss ich mich an die Wohnflächenberechnung des Kaufvertrags halten?

    Danke im Voraus für Rückmeldungen.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Darf ich abweichend vom Kaufvertrag Balkone und Loggia mit nur 25% anrechnen
    Natürlich darfst du vom Kaufvertrag abweichen, die Regel ist die 25%-Anrechnung. Allerdings wirst du in den FAQ für Bayern folgenden Satz finden:

    Hinweis: Bei einer besonders aufwendigen Ausführung von Terrassen, Balkonen usw. oder bei besonders guten Lagen, die den üblichen Wohnwert erhöhen,
    kommt eine Anrechnung von 50 % der Fläche in Betracht.


    Allzu viele Gedanken sollte man sich aber besser nicht machen, das ist jedenfalls meine Meinung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Martin C
      Neuer Benutzer
      • 26.01.2023
      • 2

      #3
      Vielen Dank!

      Kommentar

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