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Grundsteuererklärung NRW - viele Fragezeichen

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    Grundsteuererklärung NRW - viele Fragezeichen

    Hallo zusammen,

    ich sitze seit geraumer Zeit an der Grundsteuererklärung und komme einfach nicht weiter.
    Mir gehört ein EFH mit Grundstück und Garage. So weit so gut.

    Das Haus liegt in einer Siedlung. Die Straßen und 2 große Flächen (Wiesen und Gehölz) gehören mir und anderen Hausbesitzern zu je einem Bruchteil.
    Straßen und Grünflächen waren bislang von der Grundsteuer befreit.

    Im Informationsschreiben des FA (ein Aktenzeichen) sind 4 Flurstücke aufgelistet: EFH, Garage und die beiden Grünflächen mit der gesamten Grundstücksfläche. Es sind 2 BRW angegeben.

    Nun zu meinen Fragen:
    1) Kann ich das alles in einer Erklärung unterbringen? Alleineigentum - Miteigentum, bebaute Grundstücke - unbebaute Grundstücke

    2) Die meisten Miteigentümer sind mir namentlich unbekannt, es gibt keinen mir bekannten Vertreter (Zustelladresse). Können die betreffenden Felder leer bleiben?

    3) Im Informationsschreiben geht das FA offensichtlich davon aus, dass alle Grundstücke der Grundsteuer B unterliegen. Rufe ich die Daten bei https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ auf, finde ich für ein und dasselbe Flurstück sowohl Einträge bei Grundsteuer B, als auch bei A. Das verwirrt mich.
    Beispiel eine der beiden Grünflächen:
    Sachdatenabfrage GSt A deklariert die Fläche wie folgt: 22% Gehölz, 9% Weg, 9% Straße, 21% Straßenverkehr, 39% Grünanlage
    Sachdatenabfrage GSt B deklariert die gleiche Fläche wie folgt: 63% Ein-/Zweigeschossig und die restlichen 37% wahlweise als Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Außenbereich.

    Ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich vorgehen soll und welche Zuordnung richtig ist. Alle Versuche, das FA zu erreichen, waren bisher vergeblich. Kann mir von Euch jemand helfen?

    Viele Grüße
    riddle
    Zuletzt geändert von riddle; 26.01.2023, 22:01.

    #2
    Kann mir keiner weiterhelfen? Benötigt ihr noch Angaben? Ich stehe voll auf dem Schlauch und bin für jede Anregung/Erklärung dankbar.

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      #3
      Hallo,versuche mal mit der Grundsteuererklärung für Privateigentum deine Probleme zu vereinfachen.Es ist eine Seite vom Bundesministerium der Finanzen.Ich war mit den Abfragen von der Elsterseite auch bissel überfordert,aber mit dieser war alles easy

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        #4
        Zitat von auskenner Beitrag anzeigen
        Hallo,versuche mal mit der Grundsteuererklärung für Privateigentum deine Probleme zu vereinfachen. ...
        Danke für den Hinweis. Aber sollte sich herausstellen, dass die beiden großen Flurstücke LuF zuzuordnen sind, kann ich diese Seite m.W. nicht nutzen.

        Mein Problem ist auch weniger, dass ich mit Elster nicht zurechtkomme, sondern, dass ich bislang gar nicht weiß, ob die Daten aus dem Informationsschreiben des FA korrekt sind oder die bei https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ angezeigten und wenn ja, welche davon und was daraus folgt.

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          #5
          Ob die Gemeinschaftsflächen komplett dem Grundvermögen zuzuordnen sind, ist aus der Ferne schwer zu beurteilen.

          Wenn das der Fall ist, gehören sie anteilig zu deiner wirtschaftlichen Einheit bebautes Grundstück. Auf diese Einheit

          bezogen, liegt Alleineigentum vor, du erklärst ja nur deinen rechnerischen m²-Anteil.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ob die Gemeinschaftsflächen komplett dem Grundvermögen zuzuordnen sind, ist aus der Ferne schwer zu beurteilen.

            Wenn das der Fall ist, gehören sie anteilig zu deiner wirtschaftlichen Einheit bebautes Grundstück. Auf diese Einheit bezogen, liegt Alleineigentum vor, du erklärst ja nur deinen rechnerischen m²-Anteil.
            [... aus der Ferne schwer zu beurteilen ...] Kann ich irgendwelche Informationen ergänzen, was die Beurteilung hier im Forum erleichtern würde? Bzw. wäre das FA der richtige Ansprechpartner dafür?

            Und hast Du eine Erklärung, wie es zu den für mich widersprüchlichen Daten bei geodaten.nrw kommt. Ist das "normal", dass dort so unterschiedliche Angaben zu ein und demselben Flurstück vorhanden sind?

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              #7
              Ist das "normal", dass dort so unterschiedliche Angaben zu ein und demselben Flurstück vorhanden sind?
              Nach den Erfahrungen der letzten fast 7 Monate hier im Forum würde ich sagen, ja, das ist normal, jedenfalls in einigen Bundesländern.

              Für die Zuordnung zu Grundvermögen oder Landwirtschaft kann man daraus nicht unbedingt etwas ableiten. Aus der Größe der Grünflächen

              und der tatsächlichen Nutzung durch die Eigentümer lassen sich vielleicht eher Rückschlüsse ziehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                1 der unbebauten Flurstücke ist ca. 18000 m² groß (zu je ca. 1/2 Wiese und Gehölz), 1 Flurstück ca. 4000 m² (Wiese).

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                  #9
                  Das spricht von der Größe her zunächst eher für Landwirtschaft als für Erholungsfläche. Wie viel macht denn der einzelne Anteil in m² aus ?

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Das ist nicht so viel für den Einzelnen, da es viele Miteigentümer gibt=ca. 300 m², bzw. 60 m².

                    Kommentar


                      #11
                      Das ist nicht so viel für den Einzelnen, da es viele Miteigentümer gibt=ca. 300 m², bzw. 60 m².
                      Wenn die Flächen in einer Großsiedlung liegen und von den Anwohnern als Park genutzt werden, kann das schon Erholungsfläche sein.

                      Ohne die örtliche Situation genau zu kennen, ist das aus der Ferne nicht exakt einzuschätzen, aber ich wiederhole mich.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Also es ist auf keinen Fall ein Park oder parkähnlich. Die Wiesen werden gemäht, aber genau wie der Teil mit Gehölz/Gestrüpp von kaum jemand genutzt.
                        Wenn sich das hier nicht genauer klären lässt, wie sollen wir denn damit umgehen? Davon ausgehen, dass die Angaben des Finanzamtes korrekt sind?
                        Lässt sich einschätzen, ob wir durch eine falsche Zuordnung deutlich zu viel Grundsteuer zahlen?
                        Zuletzt geändert von riddle; 28.01.2023, 13:55.

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                          #13
                          Lässt sich einschätzen, ob wir durch eine falsche Zuordnung deutlich zu viel Grundsteuer zahlen ?
                          Sicher ist das teurer als die Bewertung als Landwirtschaftsfläche. Warum haben die Siedler die Flächen eigentlich

                          gemeinschaftlich erworben ? Irgendeinen sachlichen Hintergrund muss das doch gehabt haben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Das gesamte Gelände ist irgendwann an den Bund gefallen. Der hat es an einen Investor verkauft und von dem konnte man ein Haus nur incl. dieser Grundstücke erweben. Dadurch sind auch die Straßen privat.

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                              #15
                              Hierzu folgende Anregung: Erstens könnte man es einfach versuchen, die fraglichen Flächen als Landwirtschaft zu deklarieren. Draus wird m.E. keiner einen Betrugsversuchableiten können. Es ist ja gewollt, dass man diese Dinge selbst einschätzt.

                              Zweitens habe ich hier eine Info von Google: "Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege und Plätze sind auch in Privateigentum von der Grundsteuer befreit, wenn sie durch Widmung im Sinne des Straßenrechts und durch Indienststellung zu einer öffentlichen Sache geworden sind und auf ihnen ein öffentlicher Verkehr tatsächlich stattfindet." Die Frage ist, ob die Straßen öffentlich sind und so genutzt werden.

                              Weiterhin hätte es m.E. Sinn gemacht, sich mit anderen EIgentümern kurzzuschließen und gemeinsam eine Zuordnung zu Grundvermögen oder Landwirtschaft zu finden. Denn wenn die Mehrheit der anderen Eigentümer Grundvermögen meldet und du Landwirtschaft, hast du vielleicht schlechte Karten. Versuchen kannst du es trotzdem.
                              SCJ timote
                              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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