Garagenhof und Garage

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  • HWinter
    Neuer Benutzer
    • 26.01.2023
    • 5

    #1

    Garagenhof und Garage

    Hallo,

    leider habe ich im Forum noch keine Lösung für meine Herausforderung gefunden. Meine Frau und ich sind beide zu gleichen Teilen Eigentümer eines Reihenhauses.
    Dazu gehört ein separater Garagenhof mit 6 Garagen, von denen uns eine gehört. Die Grundsteueranmeldung für das Haus habe ich bereits gemacht und abgeschickt.

    Die Garage und unser Anteil am Garagenhof ( ein Sechstel) stehen auf einem Grundbuchblatt, jedoch beides mit eigenem Flurstück.
    Garage = 17 qm
    Hhofraum = 1/6 Miteigentumsanteil von 239 qm

    Jetzt ist die Frage wie ich das in der Erklärung angebe. Wenn ich "bebautes Grundstück" angebe werde ich in Anlage 2 nach Wohnungen gefragt, es befindet sich ja aber keine Wohnung auf dem Grundstück. Ein unbebautes Grundstück ist es ja aber auch nicht weil die Garage ein Gebäude ist was genutzt werden kann.

    Es muss doch möglich sein für diese beiden Flurstücke eine Grundsteuererklärung zu machen, schließlich gibt es sicherlich auch Fälle wo jemand nur die Garage und den Anteil am Hof besitzt, aber kein Haus.

    Hoffe mir kann da jemand helfen. Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von HWinter; 26.01.2023, 20:11.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Hat denn die Garage ein eigenes Aktenzeichen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • HWinter
      Neuer Benutzer
      • 26.01.2023
      • 5

      #3
      Ja, steht beides auf einem Grundbuchblatt, haben aber beide eigene Einträge (Flur & Flurstück)

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Ja, steht beides auf einem Grundbuchblatt, haben aber beide eigene Einträge (Flur & Flurstück)
        Ich habe nicht nach dem Grundbucheintrag gefragt, sondern nach einem eigenen Aktenzeichen für die Garage.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • HWinter
          Neuer Benutzer
          • 26.01.2023
          • 5

          #5
          Wo finde ich das Aktenzeichen?

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #6
            Wo finde ich das Aktenzeichen?
            Im Info-Schreiben des Finanzamts für die Garage.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • HWinter
              Neuer Benutzer
              • 26.01.2023
              • 5

              #7
              Es gab nur ein Schreiben vom Finanzamt, von daher gehe ich davon aus das alles (Haus, Garage, Hof) ein Aktenzeichen hat.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45997

                #8
                Es gab nur ein Schreiben vom Finanzamt, von daher gehe ich davon aus das alles (Haus, Garage, Hof) ein Aktenzeichen hat.
                Dann hätte die Garage bzw. der Anteil zusammen mit dem Haus erklärt werden müssen, das ist nur eine wirtschaftliche Einheit

                Wenn noch kein Bescheid ergangen ist, kann man eine korrigierte Erklärung übermitteln.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                • HWinter
                  Neuer Benutzer
                  • 26.01.2023
                  • 5

                  #9
                  Vielen Dank. Wenn ich es richtig recherchiert haben kann ich jetzt mit dem gleichen Aktenzeichen eine neue Erklärung abgeben die die alte Erklärung automatisch ersetzt.
                  Werde mein Glück mal versuchen. Vielen Dank für die Hilfe!!

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45997

                    #10
                    ... kann ich jetzt mit dem gleichen Aktenzeichen eine neue Erklärung abgeben die die alte Erklärung automatisch ersetzt.
                    Ja, aber automatisch passiert nichts. Das Finanzamt sollte zwar die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeiten, das geht aber manchmal schief.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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