Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Bayern - Krautgarten mit Hütte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Bayern - Krautgarten mit Hütte

    Hallo zusammen,
    ich erstelle gerade die Grundsteuererklärung für zwei Flurstücke welche als Krautgarten verwendet wurden, allerdings in keiner Kleingartenanlage sind. Bisher fielen diese in Grundsteuer A. Früher wurde dort Gemüse angebaut, aber mittlererweile ist der Großteil des Grundstücks Wiese und 2 Obstbäume. Des Weiteren steht darauf noch ein kleiner Schuppen und eine Hütte mit überdachter Außensitzfläche und ein kleiner Steinweg. Die hütte hat ein Fundament.

    Da im Bayernatlas keine Ertragsmesszahl gelistet ist würde ich die Wiese als Landwirtschaftliche Nutzung listen mit Messzahl 0 und die Obstbäume als Obstbau. Ist das in Ordnung?

    Ich habe allerdings keine Ahnung wie die Hütte, der Steinweg und der kleine Schuppen anzugeben sind. Zählen diese als Hofstelle auch wenn dort nie ein Landwirtschaftlicher Betrieb war?

    Danke schonmal!

    #2
    So einen Streuobstbestand musst du nicht extra aufführen, der darf unter Landwirtschaftliche Nutzung erklärt werden. EMZ 0 passt auch.

    Wenn du die Gebäudeflächen kennst, gibst du die Flächen als Hofstelle an, den Weg ebenfalls.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich habe mich eine Weile gefragt, wie man zwischen landwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) und Gärten von Wohnhäusern unterscheidet. Mein Garten am Wohnhaus (Grundsteuer B, Anl. Grundstück NRW in Mein Elster) hat z.B. auch 2 Apfelbäumchen, Weinpflanzen und weitere Obststräucher. Nachstehend habe ich unter Google folgende Erläuterung gefunden, die hierbei hilfreich sein könnte:
      "Obstwiesen und Schrebergärten fallen in die Kategorie landwirtschaftliche Flächen. Der Garten, der sich um das Haus herum befindet, zählt allerdings nicht als Fläche der Forst- und Landwirtschaft. Kleingärten werden normalerweise nach Grundsteuer A besteuert. 25.11.2022"
      Mein Frage ist, ob es z.B. einen Mindestabstand zwischen einem Wohngrundstück und einem Klein- oder Schrebergarten geben muss, damit letzterer der Grundsteuer A (z.B. in der Anlage Land- und Forstwirtschaft NRW) zugeordnet werden kann.

      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar


        #4
        Das Grundstück unseres Einfamilienhauses hat über 1.400 m² Fläche. Darauf stehen auch einige Obstbäume, die vor der Parzellierung sogar

        Bestandteil einer Streuobstwiese waren. Auf die Idee, davon Teilflächen der Stückländerei zuzuordnen, die ich zufällig ebenfalls besitze, bin

        ich jetzt aber noch nicht gekommen. Was zu einer wirtschaftlichen Einheit gehört, richtet sich nach der Verkehrsauffassung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X