In Bezug auf die Angabe der Fläche des (Teil-)Grundstücks in GW2 Zeile 3 (BaWü) bzw. Zeile 4 (Berlin) suggerieren die in der Hilfe (10) angegeben Beispiele, dass in BaWü - wie hier wiederholt (z.B. von Charlie24) vorgeschlagen - abgerundet werden darf, in Berlin jedoch kaufmännisch (also ggf. auf-)gerundet werden muss.
Hier die Beispiele:
Beispiel 3 (BaWü): Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Eigentumswohnung. Ihr Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück mit einer Fläche von 1.500 m² beträgt 333,33/10.000. Die anteilige Fläche beträgt demnach 49,99 m². Tragen Sie bitte hier „49“ ein.
Beispiel 1 (Berlin): Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein.
Kann das sein?
cu mc
Hier die Beispiele:
Beispiel 3 (BaWü): Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Eigentumswohnung. Ihr Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück mit einer Fläche von 1.500 m² beträgt 333,33/10.000. Die anteilige Fläche beträgt demnach 49,99 m². Tragen Sie bitte hier „49“ ein.
Beispiel 1 (Berlin): Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein.
Kann das sein?
cu mc
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