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Grundsteuer BaWü vs Berlin - unterschiedliche Rundung bei der Fläche des Grundstücks

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    Grundsteuer BaWü vs Berlin - unterschiedliche Rundung bei der Fläche des Grundstücks

    In Bezug auf die Angabe der Fläche des (Teil-)Grundstücks in GW2 Zeile 3 (BaWü) bzw. Zeile 4 (Berlin) suggerieren die in der Hilfe (10) angegeben Beispiele, dass in BaWü - wie hier wiederholt (z.B. von Charlie24) vorgeschlagen - abgerundet werden darf, in Berlin jedoch kaufmännisch (also ggf. auf-)gerundet werden muss.

    Hier die Beispiele:
    Beispiel 3 (BaWü): Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Eigentumswohnung. Ihr Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück mit einer Fläche von 1.500 m² beträgt 333,33/10.000. Die anteilige Fläche beträgt demnach 49,99 m². Tragen Sie bitte hier „49“ ein.

    Beispiel 1 (Berlin): Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein.

    Kann das sein?

    cu mc


    #2
    Die Anleitung des Bundesmodells ist nicht nur schlecht, sondern bezüglich des Beispiels auch falsch. Auch dort werden die 49,99 zu 49 abgerundet. Allerdings akzeptiert die Prüfung kleine Abweichungen, 50 führt daher zu keinem Fehler.

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      #3
      wie geschrieben sind die beiden Beispiele oben direkte Kopien aus der Online-Hilfe von MeinElster. Ich habe auch kein Problem im Sinne einer Fehlermeldung. Ich würde nur gerne auch in Berlin, wie bei meiner Erklärung in BaW, abrunden ohne Gefahr zu laufen ein Steuervergehen zu begehen.

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        #4
        Zitat von mc.k Beitrag anzeigen
        wie geschrieben sind die beiden Beispiele oben direkte Kopien aus der Online-Hilfe von MeinElster.
        Das habe ich zur Kenntnis genommen und beantwortet.

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          #5
          Bei einer EkSt.-Erklärung kannst du in meisten Feldern auch nur volle €-Beträge eingeben - stets aufgerundet bzw. abgerundet zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Nennst du das etwa auch Steuerbetrug, obwohl so vorgegeben? Ich denke nicht. ;-)

          Außerdem: du gibst ja bei der Grundsteuererklärung wahrheitsgemäß im Hauptvordruck deine MEA korrekt an und dass ist entscheidend. Ob nun beim Bodenrichtwert ein m² mehr oder weniger rauskommt, hat quasi keine Auswirkung auf da Endergebnis und ist dem Finanzamt ziemlich egal.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Im Bundesrecht ist die Art der Rundung nicht geregelt, also haben wir von Anfang an vorgeschlagen, zugunsten des Steuerpflichtigen zu runden,

            wie das auch sonst praktiziert wird. In BaWü wird ausdrücklich auf die Abrundung hingewiesen, allerdings bei mehr als 1 Flurstück erst nach

            Summenbildung. Bei Bayern und Niedersachsen steht die Abrundung ausdrücklich im Gesetz, die anderen Länder habe ich nicht im Kopf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              @all danke für Eure Einschätzungen, das hilft auf jeden Fall schon mal...

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                #8
                Hallo @ Charlie24,

                wo ist die von Ihnen genannte, in BaWü geltende Abrundungsregelung bezüglich der Grundstücksfläche zu finden?

                Die mir zugänglichen Rechtsgrundlagen geben leider nichts her.

                ​​​​​​Danke vorab für Ihre Hilfe!

                Viele Grüße,
                Paradocs

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                  #9
                  wo ist die von Ihnen genannte, in BaWü geltende Abrundungsregelung bezüglich der Grundstücksfläche zu finden?
                  Die steht in der Ausfüllhilfe zum Formular.

                  Rundung_BW.jpg
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo @ Charlie24,

                    ganz herzlichen Dank, das hilft mir sehr!

                    Viele Grüße,
                    Paradocs

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