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Grundstück Aussenbereich NRW wie eintragen? Werte passen nicht.

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    Grundstück Aussenbereich NRW wie eintragen? Werte passen nicht.

    Hallo!
    Wie wird ein großes Grundstück im Außenbereich eingetragen?
    Es trifft keine Grundstücksbezeichnung zu.

    Es ist eine Fläche mit über 4000qm, bebaut mit einem Einfamilienhaus. Ein einziges Grundstück, es ist nicht unterteilt.
    Boris NRW und Geodaten NRW zeigen mir zur Auswahl nur an:

    Aussenbereich, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Außenbereich für Gewerbe an.
    Alles zu 100%, , aber nichts davon passt zu meinem Grundstück, weder im Entwicklungsstand noch in der Nutzungsart, es ist kein Bauland und wird es auch nie, kein Gewerbe, keine Landwirtschaft.

    Ein Teil am Haus ist Garten, ein Teil die Zufahrt, ein Teil Brachland und ein großer Teil ist nicht nutzbare Überschwemmungsfläche.
    Das kann doch nicht alles wie baureifes Land gewertet werden, da kann niemals gebaut werden und die Fläche hat quasi keinen Wert.

    Normalerweise wird ja nur bis 1000qm dem Haus als Gartenfläche zugerechnet, der Rest ist wesentlich weniger Wert.
    Das kann ich aber nicht angeben, nur eine Fläche und einen Wert.
    Kann ich mir den jetzt aussuchen oder einen Mittelwert nehmen?

    #2
    Tut mir leid, aber da wird dir hier wohl keiner eine Antwort geben können, das wirst wohl direkt beim Finanzamt nachfragen müssen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Sehe ich auch so, dass hier keine klare und vor allem keine rechtssichere Antwort gegeben werden kann. Aussenbereich ist ein großes Rätsel teilweise...
      Einen ähnlichen Fall habe ich auch, bei dir zudem schwierig, da es nur eine Fläche also Flurstück etc sein wird. Es wird davon abhängen, ob alle Teile dem Gebäude zuzurechnen sind oder Teile als separat davonb betrachtet werden könnten. In dem Fall sollte gelten nach meinem Verständnis:

      Gebäude mit Zuwegung und Garten: Bauland, da im Aussenbereich Bestandsschutz für Gebäude gilt und die Flächen damit quasi wie Bauland zum Aussenbereichswert anzusetzen sind.
      Weitere Flächenanteile, die als nicht zum Gebäude zählend zu werten sein würden, dann entsprechend als weitere Teilfäche(n) zum Land- oder Forstwirtschaftswert Boris.
      Wenn Boris unter Grundsteuer B Werte für Land und Forst ausweist, dann kann das doch nur so zu interpretieren sein, dass genau diese Werte für Nicht-Baulandflächen bei Grundsteuer B anzusetzen wären. Für Land und Forstwirtschaft im Rahmen Grundsteuer A gibt es ja eigene Wertkennzahlen. Andernfalls würde diese Unterscheidung bei Boris gar keinen Sinn ergeben meiner Meinung nach.
      Das aber nur als Anregung, bin kein Grundsteuerfachmann und kann leider nicht sagen, wie es der Gesetzgeber tatsächlich meint. Leider weiterhin unklar, wie das ganze in der Realität tatsächlich sein soll...

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        #4
        ... ein Teil Brachland und ein großer Teil ist nicht nutzbare Überschwemmungsfläche.
        Da muss man beim Finanzamt nachfragen, ob man das ausscheiden darf und ob man dafür ein Aktenzeichen für Landwirtschaft bekommt,

        auch wenn dafür 0,00 € rauskommen dürften.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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