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wirtschaftliche Einheit, Grundsteuererklärung NW

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    wirtschaftliche Einheit, Grundsteuererklärung NW

    Hallo, ich habe eine Frage was den wirtschaftlichen Anteil angeht.

    Wir haben viele Flurstücke, die uns anteilig gehören (mal zu 80%,mal zu10% oder 20%, ist unterschiedlich). Diese zum Teil sehr kleinen Flurstücke (10-50qm) entfallen auf verschiedene Einheitswertnummern.

    Das heißt, ich muss nun alle Flurstücke auf die entsprechenden Einheitswertnummern aufteilen. Jetzt ist das ja eine neue Hauptfeststellung. Kann man diese kleinen Flurstücke, die uns lediglich anteilig gehören nicht ganz auf eine Einheitswertnummer packen? Dann haben wir alles unter einer Einheitswertnummer laufen und müssen nichts aufteilen.

    VG
    Zuletzt geändert von Belexus; 27.01.2023, 13:10.

    #2
    Hallo Belexus,
    ich verschieb dich mal ins passende Unterforum, da bekommst du eher Hilfe.

    Tschüß
    In deinem gewählten Unterforum geht es um -> Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

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      #3
      Ich habe leichte Schwierigkeiten, dir zu folgen. Welches Bundesland? NW sagt mir nichts. Genauso EW-Nummer, was soll das sein? Ich habe das im Zusammenhang mit Grundsteuer bisher noch nie gelesen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
        Ich habe leichte Schwierigkeiten, dir zu folgen. Welches Bundesland? NW sagt mir nichts. Genauso EW-Nummer, was soll das sein? Ich habe das im Zusammenhang mit Grundsteuer bisher noch nie gelesen.
        Hallo, ich habe mich wohl vertippt. Mit NW meine ich NRW und mit EW-Nummer Einheitswertnummer.

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          #5
          Mmh, NRW arbeitet nach dem Bundesmodel und da gibt es meines Wissens keine Einheitswertnummer. Woher hast die Bezeichnung? Meinst du vielleicht die Bodenrichtwerte?
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Nein, mit Einheitswertnummer meine ich das Aktenzeichen. Danach (Einheitswertnummer) wurde ich gefragt, als ich beim FA angerufen habe.

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              #7
              Ok, den Begriff kannte ich noch nicht. Nun denn, die Behörden wollen wohl die Bürger absichtlich verunsichern bzw. bei den Bundesländern kochen einige ihr eigenes Süppchen. Wohl bekomms!

              Du hast also für die Hauptfestellung 01.01.2022 verschiedene EW und musst dann auch mehrere Erklärungen ausfüllen. Für die Zukunft kannst du ja eine Zusammenlegung beantragen, aber das solltest du separat machen.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Danke für deine Antwort. Ich habe nun zwei verschiedene Antworten von der Grundsteuerhotline bekommen. Daher bin ich etwas verwirrt. Neben den anteiligen Flurstücken sind auf den Aktenzeichen Flurstücke vorhanden, die zu 100% uns gehören (wirtschaftlicher Anteil 1/1). Es sollen also nur die anteiligen auf ein Aktenzeichen kommen. Zuerst hat man mir gesagt, dass man das sehr genau machen soll, so wie bis jetzt erklärt schön aufteilen. Heute habe ich die Antwort (habe die Hotline angerufen) bekommen, dass es ja eine Hauptfeststellung ist und alles "neu" erklärt wird. Daher kann ich die anteiligen alle auf ein Aktenzeichen packen. Das würde ich gerne so machen, da ich manchmal Flächen von 10qm auf 2 oder 3 Aktenzeichen aufteilen muss, was sehr nervig ist. Das alles würde ich natürlich in den ergänzenden Angaben angeben.

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                  #9
                  Ok, wenn das Finanzamt sagt, dann mache es doch einfach so und erläutere das mit Bezug auf dein Telefonat und der Nennung der anderen AZ unter "Ergänzende Anmerkung". Und schon sind deine Probleme gelöst. ;-)
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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